EHEC-Entschädigung deckt nur einen Bruchteil ab - Deutscher Bauernverband geht von Schaden von 75 Millionen Euro aus
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hin, dass die Schäden der deutschen Gemüsebauern aus dem EHEC-Fall
durch die Entschädigungsregelung der EU nur zu einem Bruchteil
abgedeckt werden. Der DBV geht von einem Schaden von etwa 75
Millionen Euro aus.
Bei der seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums bei der
EU-Kommission angemeldeten Entschädigung von 16 Millionen Euro ist zu
beachten, dass hier die Schäden nur zu 50 Prozent ausgeglichen
werden. Der angemeldete Schaden der deutschen Gemüsebauern bei der EU
beträgt also 32 Millionen Euro, hebt der DBV hervor. Desweiteren sind
einige wichtige Salatarten, für die eine Verzehrswarnung
ausgesprochen war, von der Entschädigungsregelung ausgeschlossen, zum
Beispiel Rucola und Chinakohl. Auch sind die Ansätze für die
Entschädigungen zum Teil relativ gering, was etwa die Anzahl der
Salatpflanzen je Hektar angeht. Hinzu kommt, dass sich der
Gesamtmarkt nach Aufhebung der Verzehrswarnung noch nicht wieder
vollständig erholt hat.
Der DBV fordert, dass es nicht zu weiteren Kürzungen der
Entschädigungen kommen darf, falls das geplante EU-Budget von 210
Millionen Euro überschritten wird.
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Dr. Michael Lohse
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Datum: 19.07.2011 - 13:14 Uhr
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Nahrung- und Genussmittel
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