LfM veröffentlicht Gutachten zur Menschenwürde im Fernsehen
ID: 444540
Grenzen der Moral, Grenzen des guten Geschmacks, aber auch Grenzen
des Rechts - werden in den letzten Jahren immer mehr diskutiert. Es
geht um die Frage, wie weit Fernsehen mit Blick auf die im
Grundgesetz verbürgte und in den Programmgrundsätzen des
Rundfunkstaatsvertrages (RStV) und des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) verankerte Menschenwürde
gehen darf.
Zu dieser Frage legt die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) nun
ein Gutachten vor. Es arbeitet heraus, dass ein Einschreiten der
Medienaufsicht mit Blick auf die Menschenwürde der betroffenen
Protagonisten dann nicht in Betracht kommt, solange diese freiwillig
und in Kenntnis aller wesentlichen Umstände agieren. Gerade bei neuen
Formaten können Kandidaten aber nicht wirklich wissen, auf was sie
sich einlassen, weshalb es schwierig ist, von "Selbstbestimmung" zu
sprechen, so ein Ergebnis des Gutachtens.
Die Frage, ob in einem konkreten Fall von freiwilligem Handeln
gesprochen werden kann oder nicht, ob eine Selbst- oder aber eine
Fremdbestimmung vorliegt, muss nach Ansicht des Direktors der
Landesanstalt für Medien NRW (LfM), Dr. Jürgen Brautmeier, demnach
verstärkt in das Blickfeld der Medienaufsicht treten: "Das Gutachten
ist für uns eine gute Basis, um bei künftigen Fällen, gerade bei
neuen Formaten, in dieser Hinsicht deutlicher Position zu beziehen."
Das LfM-Gutachten greift alle Fälle auf, bei denen die deutsche
Medienaufsicht den Menschenwürdegrundsatz bisher verletzt sah. Vor
allem wird jedoch eine umfassende Analyse der bisherigen
Rechtsprechung und Literatur vorgenommen. Auf dieser Basis werden
dann Umfang und Grenzen eines aus Sicht der Verfassung angemessenen
Menschenwürdeschutzes herausgearbeitet. Hierdurch sollen allen
Verantwortlichen Kriterien und Leitlinien verdeutlicht werden, um
ihnen im Einzelfall eine fundierte und effektive Entscheidung zu
ermöglichen.
Als Fazit sagte Brautmeier: "Die Medienaufsicht sollte sich nicht
scheuen, in Zweifelsfällen vor Gericht durch alle Instanzen zu gehen,
damit es zukünftig mehr Klarheit darüber gibt, was erlaubt ist und
was nicht. In einem aktuell zwischen der LfM und RTL Interactive
streitigen Fall, einer Folge der Serie 'Die Super Nanny', die auch im
Internet über RTL NOW ausgestrahlt wurde, wäre ich hierzu bereit,
falls sich der Anbieter weiter gerichtlich gegen die förmliche
Beanstandung der LfM wehrt."
Bibliografische Angaben des LfM-Gutachtens:
Nadine Klass:
Unterhaltung ohne Grenzen? Der Schutzbereich der Menschenwürde in den
Programmgrundsätzen der Medienstaatsverträge. Berlin (Vistas), 2011.
Schriftenreihe Medienforschung der Landesanstalt für Medien NRW
(LfM), Band 69, 148 Seiten, ISBN 978-3-89158-554-2, 12,- Euro.
Kontakt bei Rückfragen:
Dr. Peter Widlok, Telefon (0211) - 7 70 07 - 1 41
E-Mail: pwidlok@lfm-nrw.de
Die LfM im Internet: www.lfm-nrw.de
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Datum: 21.07.2011 - 09:00 Uhr
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