Gesetzentwurf zur Stimmkreisreform
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Gesetzentwurf zur Stimmkreisreform
Die Einwohnerentwicklung in Bayern führt zu Verschiebungen bei der Mandatsverteilung in der Oberpfalz, in Oberfranken und in Oberbayern. Nach den derzeit vorliegenden Zahlen erhalten die Wahlkreise Oberpfalz und Oberfranken entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil zukünftig nicht mehr 17, sondern nur noch 16 Landtagsmandate. Dies führt dazu, dass in beiden Wahlkreisen nicht mehr neun, sondern nur noch acht Stimmkreise gebildet werden können. In Oberbayern besteht hingegen die Möglichkeit, einen Stimmkreis mehr zu bilden. Zusätzlich erhält Oberbayern ein Listenmandat.
Dem Gesetzentwurf zufolge könnten im Wahlkreis Oberpfalz aus den bisherigen vier Stimmkreisen "Amberg-Sulzbach", "Schwandorf", "Regensburg-Land, Schwandorf" und "Regensburg-Land Ost" drei Stimmkreise gebildet werden, die sich an den Grenzen des Landkreises Schwandorf, des Landkreises Amberg-Sulzbach sowie weitestgehend an den Grenzen des Landkreises Regensburg orientieren. Für die Reduzierung der Zahl der Stimmkreise in Oberfranken biete es sich an, den bisherigen Stimmkreis "Kulmbach" und den Stimmkreis "Wunsiedel i. Fichtelgebirge" zusammenzulegen. Der Stimmkreis "Wunsiedel" ist nach dem Landeswahlgesetz ohnehin änderungsbedürftig, da er bei der deutschen Hauptwohnungsbevölkerung um mehr als 25 Prozent vom Wahlkreisdurchschnitt nach unten abweicht. Für die mögliche Neubildung eines Stimmkreises in Oberbayern könnte aus den bisherigen, überdurchschnittlich großen Stimmkreisen "Ingolstadt, Neuburg a.d.Donau" und "Pfaffenhofen a.d.Ilm, Schrobenhausen" drei neue Stim!
mkreise gebildet werden. Ein Stimmkreis bestünde aus der kreisfreien Stadt Ingolstadt, der zweite Stimmkreis würde im wesentlichen auf dem Gebiet des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen gebildet und der dritte Stimmkreis weitgehend den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm umfassen.
Herrmann betonte: "Jetzt ist der Landtag gefordert. Der von der Staatsregierung beschlossene Gesetzentwurf ist nur eine Entscheidungshilfe."
Das Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes soll im Oktober 2011 in Kraft treten, damit die Parteien, Wählergruppen und Wahlbehörden genügend Zeit zur Vorbereitung der nächsten Landtagswahl im Herbst 2013 haben. Bereits ab 29. Oktober 2011 dürfen Wahlen für die Vertreterversammlungen stattfinden, weshalb spätestens zu diesem Zeitpunkt die Stimmkreiseinteilung endgültig feststehen sollte.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist im Internet abrufbar unter http://www.stmi.bayern.de/internet/stmi/service/gesetzentwuerfe/
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Datum: 22.07.2011 - 08:08 Uhr
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