GRÜNE: Fehlbelegungsabgabe muss erhalten bleiben - Namentliche Abstimmung beantragt

GRÜNE: Fehlbelegungsabgabe muss erhalten bleiben - Namentliche Abstimmung beantragt

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GRÜNE: Fehlbelegungsabgabe muss erhalten bleiben - Namentliche Abstimmung beantragt



(pressrelations) -
Anlässlich der heutigen zweiten Lesung des Gesetzentwurfs von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Verlängerung der Fehlbelegungsabgabe appelliert die Fraktion nochmals an die Abgeordneten von CDU und FDP, ihrem Gesetz zuzustimmen. "Sollte sich die von der FDP-Fraktion vorgegebene Linie durchsetzen, schlagen CDU und FDP den Kommunen ohne Not ein bewährtes Instrument aus der Hand", stellt der wohnungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Kai Klose, fest. "Dies sind die einzigen Mittel, die die Städte und Gemeinden heute noch in den sozialen Wohnungsbau investieren." Die kommunalen Spitzenverbände und die weit überwiegende Zahl der Kommunen ? darunter Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt ? hätten sich deshalb ganz eindeutig für den Erhalt der Abgabe ausgesprochen.

"Gerade im Ballungsraum, in den Städten, in denen es zu wenig Wohnraum für kleine Einkommen und sozial Schwächere gibt, ist die Fehlbelegungsabgabe unverzichtbar", so Klose. "Zudem hatte Wirtschaftsminister Posch selbst den Kommunen noch am 30. Dezember 2010 die Verlängerung des Gesetzes angekündigt, woraufhin diese ihre Planungen begonnen haben. Einmal mehr scheint zu gelten: FDP ? unser Wort gilt nichts."

DIE GRÜNEN wenden sich insbesondere an die Abgeordneten der CDU, für die sozialpolitische Verantwortung Teil der Volkspartei CDU ist: "Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu und sorgen Sie dafür, dass dieses etablierte Instrument zumindest bis zum Beschluss eins Folgegesetzes erhalten bleibt und nicht ohne Not aufgegeben wird."

DIE GRÜNEN kündigen an, namentliche Abstimmung zu ihrem Gesetzentwurf zu beantragen.


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Datum: 22.07.2011 - 08:10 Uhr
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