Ehemaliger Mitarbeiter einer Fremdfirma behauptet: "Fehlerhafte Montage von Ankerplatten beim B

Ehemaliger Mitarbeiter einer Fremdfirma behauptet: "Fehlerhafte Montage von Ankerplatten beim Bau des Kernkraftwerks Neckar-westheim Block II.

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Ehemaliger Mitarbeiter einer Fremdfirma behauptet: "Fehlerhafte Montage von Ankerplatten beim Bau des Kernkraftwerks Neckar-westheim Block II."



(pressrelations) - EnBW informiert das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirt-schaft Baden-Württemberg und schaltet die Staatsanwaltschaft ein

Karlsruhe. Am 9. Juni 2011 hat die EnBW Kernkraft GmbH das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als atomrechtliche Aufsichtsbehörde über ein Gespräch mit einem ehemaligen Mitarbeiter einer am Bau von GKN II beteiligten Firma informiert.

Im Gespräch am 26. Mai 2011 hatte der Mann behauptet, dass es während der Bauphase von GKN II (1982-1989) zu Unregelmäßigkeiten bei der Montage von sogenannten Ankerplatten gekommen sei. Im Laufe des Gesprächs erklärte er, dass ihm von dritter Seite Geld für die eidesstattliche Bestätigung dieser Information angeboten worden sei. Wenn ihn allerdings die EnBW entsprechend einbinden würde, sei ihm die Möglichkeit genommen, sich gegenüber Dritten zu äußern.

Bei den Vertretern der EnBW ist durch das Gespräch der Eindruck entstanden, dass der Mann versucht, die EnBW unter Androhung der Veröffentlichung seiner Behauptungen zu einer Geldzahlung zu veranlassen. Die EnBW hat deswegen bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen des Verdachts der Nötigung und Erpressung erstattet.

Im Rahmen ihrer Sicherheitsphilosophie ist es für die EnBW selbstverständlich, den Wahrheitsgehalt der Behauptungen zu überprüfen. Nach dem derzeitigen Stand der Prüfung gibt es keinerlei Belege für die Richtigkeit der behaupteten Unregelmäßigkeiten. Im Gegenteil: die bisher gesichteten Prüfprotokolle bestätigen die einwandfreie Montage ebenso wie Aussagen von damals am Bau beteiligten Personen.

Zur Erläuterung: Ankerplatten dienen dazu, z.B. Rohrleitungen oder Komponenten an Wänden oder Decken zu befestigen. Sie bestehen aus der Platte und angeschweißten Bolzen. Die Bolzen werden während des Baus mit einbetoniert, die Platte also fest mit der Wand oder Decke verbunden. Später können dann an der Platte Rohrleitungen etc. befestigt werden.




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Datum: 22.07.2011 - 08:10 Uhr
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