iclear-Rechtstipp für Webshop-Betreiber: Händler muss nicht alle Rücksendekosten tragen

iclear-Rechtstipp für Webshop-Betreiber: Händler muss nicht alle Rücksendekosten tragen

ID: 44589

Mannheim, 11. März 2008. Verkäufer, deren Kunden ihr Widerrufsrecht nach einem Kauf in Anspruch nehmen und die Ware zurückschicken, müssen nicht immer die gesamten Kosten der Rücksendung tragen. Wann der Händler von seiner Erstattungspflicht befreit ist, darüber informiert iclear (www.iclear.de), das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet.



(firmenpresse) - Die Erstattungspflicht des Händlers besteht nicht grundsätzlich für alle angefallenen Portokosten, sondern nur für „angemessene Kosten“ der Rücksendung. Diese Ansicht vertrat das Amtsgericht Aachen in seinem Urteil vom 23.08.2006 (Aktenzeichen: 10 C 206/06).

Dies bedeutet in der Praxis, dass der Händler etwaige Mehrkosten beispielsweise für Express- oder Overnight-Sendungen nicht übernehmen muss, so Medienrechtler Michael Rohrlich, der die Rechtstipps für Online-Händler im Auftrag von iclear zusammenstellt. Der Verkäufer sei lediglich verpflichtet, die gängigen Kosten zu erstatten, die etwa für ein versichertes Post-Paket anfallen. Ausnahme: Hat der Händler die Ware per Spedition zum Kunden geschickt, kann der Kunde die Ware ebenfalls per Spedition zurücksenden. Die hierbei anfallenden Kosten hat dann der Verkäufer zu tragen.

Um einem Streit bereits im Vorfeld aus dem Wege zu gehen, empfiehlt Michael Rohrlich den Käufern, vor einer Rücksendung den Verkäufer zu kontaktieren, um gegebenenfalls offene Fragen zu klären und die Rücksendung abzustimmen.

Diesen und weitere iclear-Rechtstipps für Online-Händler finden Sie unter
www.iclear.de/index.php?id=208&L=0.

Weiterführende Informationen, Gesetzestexte oder, soweit schon vorliegend, Urteile im Volltext finden sich unter www.rechtssicher.info.

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Über iclear (www.iclear.de):

iclear ist das Internet-Abrechnungssystem, das Käufer und Verkäufer gleichermaßen vor unliebsamen Überraschungen beim Online-Handel schützt und die komfortable Abwicklung von Bestell- und Bezahlvorgang unterstützt. Mit dem iclear-Treuhandsystem können Käufer im Internet nach einmaliger Anmeldung Waren bestellen und bequem, einfach, sicher und ohne Zusatzkosten bezahlen. iclear vermittelt dabei zwischen den beteiligten, meist anonymen Parteien. Denn: Käufer und Anbieter kennen sich bei (Erst-)Geschäften über das Internet üblicherweise nicht. iclear sorgt für eine transparente und für beide Seiten sichere Abwicklung und schafft so Vertrauen in den Online-Handel und die Bezahlung per Internet. Seit Anfang 2000 arbeitet iclear zuverlässig mit stetig wachsender Kundenbasis auf Käufer- und Verkäuferseite zusammen. Aktuell können mehrere hunderttausend angemeldete iclear-Nutzer bei rund 3.000 angeschlossenen Internethändlern einkaufen. iclear ist ein Angebot der iclear GmbH mit Sitz in Mannheim. Geschäftsführer ist Michael Sittek.



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Michael Sittek
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D-68161 Mannheim
Tel.: +49 (0)621 / 1234 69-60
Fax: +49 (0)621 / 1234 69-69
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Web: www.iclear.de



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Bereitgestellt von Benutzer: herbie
Datum: 11.03.2008 - 12:07 Uhr
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