Wahlrechtsreform eigennützig verschleppt
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Wahlrechtsreform eigennützig verschleppt
Zur Fristversäumnis bei der Wahlrechtsreform erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"In zwei Wochen, am 1. Juli 2011, hat die Bundesrepublik Deutschland kein verfassungsgemäßes Wahlrecht mehr. Die schwarz-gelbe Koalition hat es versäumt, die vom Bundesverfassungsgericht vor drei Jahren gesetzte Frist für die Reform des Wahlrechts einzuhalten. Das Verfassungsgericht hatte den Termin bewusst und weise gewählt, damit das Land kurz vor den ersten Vorbereitungen zur Bundestagswahl 2013 ein verfassungskonformes Wahlrecht bekommt. Doch die schwarz-gelbe Koalition hat nicht nur die Frist gerissen. Sie hat noch nicht einmal einen Entwurf vorgelegt, sondern sich bisher nur in vagen Andeutungen ergangen ? und den von uns Grünen eingebrachten Entwurf abgelehnt.
Diese Missachtung des Verfassungsgerichts durch Schwarz-Gelb ist nicht zu akzeptieren. Sehenden Auges beschädigt eine Koalition, die sich bürgerlich nennt, die Rechtskultur des Landes. Das spiegelt den dramatischen Werteverfall dieser ausgebrannten Koalition wider.
Bornierte Eigeninteressen sind offensichtlich wichtiger als die elementaren demokratischen Ansprüche des Landes.
Die Union steht beim Wahlrecht auf dem Bremspedal, weil die vom Verfassungsgericht monierte Regelung ihr bei Wahlen traditionell am meisten nutzte. Deswegen ist sie höchstens bereit, diese Regelung gegen ein System auszutauschen, von dem sie bei Wahlen noch mehr profitiert.
Auch die FDP hat bei der Verhütung der Staatskrise keine Eile. Ohne gültiges Wahlrecht ? so das offensichtliche Kalkül des Fraktionsvorsitzenden Brüderle ? bleibt das Risiko gering, dass die Union aus der schwachen Koalition flieht und die FDP noch vor 2013 ein Desaster erlebt. Die einen wollen ihre Überhangmandate retten, die anderen ihre Existenz. Dafür riskiert Schwarz-Gelb die Staats- und Verfassungskrise.
Statt Parteitaktik brauchen wir Respekt vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts. Wir brauchen ein Wahlrecht, bei dem nur die Wählerinnen und Wähler entscheiden, wer im Bundestag die Mehrheit hat.
Unser Grüner Vorschlag dazu steht. Wenn Überhangmandate die Mehrheitsverhältnisse verzerren, dann müssen sie mit Listenmandaten aus anderen Bundesländern verrechnet werden. Das ist ein praktikabler Vorschlag, der rechtzeitig vorgelegt wurde und der das Urteil des Bundesverfassungsgerichts respektiert."
PRESSEDIENST BUENDNIS 90/DIE GRUENEN Bundesvorstand Dr. Jens Althoff, Pressesprecher
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Datum: 22.07.2011 - 08:10 Uhr
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