Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich verbessert
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Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich verbessert
Künftig können Warnmeldungen auch durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit herausgegeben werden, wenn in besonders gelagerten Fällen keine konkrete Zuständigkeit von Landesbehörden vorliegt. Zudem sind zukünftig Bußgelder fällig, wenn Lebensmittelunternehmer bedenkliche Produkte zwar durch einen sogenannten stillen Rückruf aus dem Markt nehmen, eine effektive Unterrichtung der Verbraucher jedoch unterlassen. Die letztgenannten Punkte kamen auf Anregung des Bundesrates in das Gesetz.
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Datum: 22.07.2011 - 08:10 Uhr
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