Bahn beginnt mit der Bestandsaufnahme für Maßnahmen zum passiven Schallschutz in Unna

Bahn beginnt mit der Bestandsaufnahme für Maßnahmen zum passiven Schallschutz in Unna

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Bahn beginnt mit der Bestandsaufnahme für Maßnahmen zum passiven Schallschutz in Unna



(pressrelations) -
Schallschutzfenster und -lüfter bringen deutliche Besserung der Lärmsituation ? Haus- und Wohnungseigentümer entscheiden über Teilnahme am Programm (Düsseldorf, 20. Juni 2011) Im Rahmen des Programms "Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes" wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Unna über 700 Gebäude und Wohnungen ermittelt, die den zulässigen Lärmgrenzwert überschreiten und vor 1974 erbaut wurden. Somit sind diese Häuser nach den gültigen Richtlinien zur Lärmsanierung förderfähig für einen passiven Schallschutz. Bis 2014 werden die Maßnahmen zum passiven Schallschutz in Unna durchgeführt.

Aktuell erhalten alle betroffenen Eigentümer die erforderlichen Unterlagen um ihre Teilnahme an der Lärmsanierung anzumelden. Nach Rücklauf der Unterlagen wird zur Beurteilung der Lärmsituation in den Wohnräumen ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Als Resultat dieser Beurteilung wird dem jeweiligen Eigentümer eine schalltechnische Objektbeurteilung kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese beinhaltet bereits die Kostenschätzung der förderfähigen Maßnahmen. Auf dieser Basis entscheidet dann der Eigentümer über eine mögliche Realisierung. Der Bund übernimmt 75 Prozent der anfallenden Kosten.

Mit dem Bau von Lärmschutzwänden wurden bereits die ersten Maßnahmen des Lärmsanierungsprogramms in Unna gestartet. Die Erstellung der Lärmschutzwände in Unna-Mühlhausen, -Hemmerde und -Lünern beginnt ab Juli 2011.

Das Programm

Seit 1999 wird die "Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes" von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde erstmals die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch im bestehenden Schienennetz umzusetzen. Aktuell stehen dem Programm jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Bundesweit sind aktuell in 1.140 Ortslagen Lärmsanierungsmaßnahmen in Planung, im Bau oder bereits abgeschlossen. Gefördert werden neben Lärmschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von einem Viertel der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind.




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Datum: 22.07.2011 - 08:10 Uhr
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