Bundespolizei und BKA bleiben eigenständig
ID: 446816
Bundespolizei und BKA bleiben eigenständig
Bundespolizei und Bundeskriminalamt bleiben eigenständig ? Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung des Bundesinnenministers
"Ich begrüße es außerordentlich, dass Bundeskriminalamt und Bundespolizei ihre Eigenständigkeit behalten werden. Darüber hinaus freue ich mich, dass meine Forderung aufgegriffen wird, die Zusammenarbeit zwischen Zoll und Bundespolizei enger zu vernetzen. Sinnvoll ist auch, einzelne Funktionen, wie die Ausbildung oder die Informations- und Kommunikationstechnik, zusammenzufassen," so Innenminister Joachim Herrmann. Eine Fusion hätte unter anderem Auswirkungen auf die Arbeit der Landeskriminalämter gehabt. "Polizeiarbeit ist und bleibt aber vorrangig Ländersache." Heute hat Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich in Berlin seine Entscheidung verkündet, dass Bundespolizei und BKA eigenständige Behörden bleiben sollen und eine engere Zusammenarbeit mit dem Zoll angestrebt wird.
"Seit Beginn dieser Diskussion habe ich die Zusammenlegung der beiden Behörden zu einer Megapolizei mit über 45.000 Mitarbeitern ähnlich dem amerikanischen FBI strikt abgelehnt. Ich habe darin keinen Mehrwert für die Verbrechensbekämpfung gesehen," meint Herrmann rückblickend. Eine Fusion ohne Grundgesetzänderung hatte Herrmann zu Jahresbeginn ohnehin für verfassungswidrig erklärt.
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 446816
Anzahl Zeichen: 1694
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 228 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundespolizei und BKA bleiben eigenständig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bayerisches Staatsministerium des Innern (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).