LINDNER: Sicherheitsinteressen und Schutz der Grundrechte versöhnt (29.06.2011)
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LINDNER: Sicherheitsinteressen und Schutz der Grundrechte versöhnt (29.06.2011)
Berlin. Zum Koalitionskompromiss in der Anti-Terror-Gesetzgebung erklärt FDP-Generalsekretär CHRISTIAN LINDNER:
"Der schwarz-gelben Koalition ist es gelungen, die Sicherheitsinteressen des Landes mit dem Schutz der Grundrechte der Bürger zu versöhnen. In einem hochsensiblen Bereich hat die Koalition differenziert entschieden und die Grundrechte gestärkt.
Der Trend zu immer weiteren und tieferen Eingriffsbefugnissen wird umgekehrt. Mit der FDP in der Regierung haben Bürgerrechte endlich wieder einen glaubwürdigen Anwalt. Erstmals wird die Sicherheitsgesetzgebung der letzten zehn Jahre in einer Regierungskommission einer kritischen Gesamtbilanz unterzogen, die in konkrete Handlungsempfehlungen münden soll. Gesetzesverschärfungen wird es ebenso wenig geben wie eine pauschale Entfristung der Regelungen der Anti-Terror-Gesetze. Stattdessen werden einige Regelungen komplett auslaufen, die verbleibenden auf vier Jahre befristet und insgesamt der Schutz der Grundrechte und die demokratische Kontrolle gestärkt.
Neben einer differenzierten Betrachtung jeder einzelnen befristeten Maßnahme stand für uns Liberale die Stärkung des Grundrechtsschutzes im Mittelpunkt. Das geht in dem sensiblen Bereich der Arbeit der Nachrichtendienste insbesondere durch die Stärkung der exekutiven und parlamentarischen Kontrolle.
Die Koalitionspartner haben bereits im Koalitionsvertrag den Vorrang bestehender Gesetze vor immer neuen Eingriffsbefugnissen verabredet. Im Geist des Koalitionsvertrages hat die Koalition einer Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze heute eine klare Absage erteilt. Weder Vorratsdaten noch Zugriff auf Bankschließfächer noch die Schaffung von Ordnungswidrigkeiten zur Durchsetzung des Auskunftsbegehrens der Dienste sind im Kompromiss enthalten."
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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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