Urlaubsreise 2011: Vorfahrt für Autourlauber
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Urlaubsreise 2011: Vorfahrt für Autourlauber
Lkw-Ferienfahrverbot entlastet Fernstraßen
Das zusätzliche Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern gilt in Deutschland an allen Samstagen im Juli und August von 7 bis 20 Uhr. Betroffen sind die wichtigsten Autobahnen sowie stark befahrene Bundesstraßen.
Auch Österreich erweitert sein Lkw-Fahrverbot, das grundsätzlich ganzjährig am Wochenende von Samstag, 15 Uhr, bis Sonntag, 22 Uhr und an Feiertagen gilt. Die Inntalautobahn A 12 (Staatsgrenze bei Kufstein bis Zams) und die Brennerautobahn A 13 (Innsbruck-Süd bis Brenner) ist an allen Samstagen vom 2. Juli bis 27. August von 9 bis 15 Uhr für Lkws tabu, wenn das Fahrziel in Italien liegt. Darüber hinaus gilt das Fahrverbot an allen Samstagen im Juli und August, jeweils von 8 bis 15 Uhr, auch auf folgenden Bundesstraßen:
Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl Ennstal-Bundesstraße (B 320) im gesamten Verlauf Seefelder Bundesstraße (B 177) im gesamten Verlauf Fernpass-Bundestraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf Unabhängig von dieser Sonderregelung gilt weiterhin zudem das generelle Lkw-Nachtfahrverbot in Tirol zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.
In Italien besteht während der Hauptreisezeit ein Fahrverbot an allen Samstagen im Juli und August von 7 bis 23 Uhr sowie an den Freitagen 29. Juli sowie 5. und 12. August jeweils von 16 bis 24 Uhr. Details zu den Lkw-Ferienfahrverboten in Frankreich, Polen, Tschechien sowie weiteren Ländern können unter www.adac.de/reise_freizeit/stadt_region_landabgerufen werden.
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Regina Ammel
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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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