NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel kritisiert Kommissionsvorschlag zur Kürzung der 2. Säu

NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel kritisiert Kommissionsvorschlag zur Kürzung der 2. Säule der Agrarpolitik

ID: 447320

NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel kritisiert Kommissionsvorschlag zur Kürzung der 2. Säule der Agrarpolitik



(pressrelations) -
"Für die zukünftigen Herausforderungen zur Verbesserung des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes muss der EU-Agrarhaushalt auf dem derzeitigen Niveau bleiben und die 2. Säule, durch die zum Beispiel Agrarumweltprogramme und Programme zur Entwicklung des ländlichen Raumes finanziert werden, in der gemeinsamen Agrarpolitik gestärkt werden. Die Kürzungsvorschläge der Kommission in diesem Bereich gehen in die falsche Richtung", erklärte Landwirtschaftsminister Johannes Remmel zu den Vorschlägen von EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso zur EU-Finanzvorschau. Diese Vorschläge könnten laut Remmel erhebliche negative Auswirkungen auf die Entwicklung der ländlichen Räume haben. Der Minister verweist auf die klare Forderung des Europäischen Parlaments nach einer Beibehaltung des EU-Agrarhaushaltes auf dem Niveau von 2013 und bekräftigt die Forderung nach einem angemessenen Agrarbudget auf europäischer Ebene. "Eine starke 2. Säule ist für eine gestaltende Politik im ländlichen Raum unverzichtbar, hier müssen noch deutliche Veränderungen erreicht werden", erläuterte Remmel.

Der nordrhein-westfälische Landwirtschaftsminister begrüßte die von der Kommission beabsichtigte Ökologisierung der Direktzahlungen als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Jedoch sollten nicht nur 30 Prozent der direkten Unterstützung von einer "Ökologisierung" abhängig gemacht werden, sondern die künftigen Zahlungen sollten generell nach dem Prinzip "öffentliches Geld für öffentliche Güter" gestaltet werden. Damit wäre gewährleistet, dass die Leistungen stärker und konkreter an gesellschaftlich gewünschten Leistungen ausgerichtet werden.

Der EU-Agrarhaushalt teilt sich auf in die 1. und 2. Säule. Die Teilobergrenze für die Direktzahlungen und die marktbezogenen Ausgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (1. Säule) liegen 2013 bei 43,5 Milliarden Euro und für die Entwicklung der ländlichen Räume (2. Säule) bei 13,89 Milliarden Euro.




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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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