Mit maßvoller Verlängerung für mehr Effizienz

Mit maßvoller Verlängerung für mehr Effizienz

ID: 447562

Mit maßvoller Verlängerung für mehr Effizienz



(pressrelations) -
ADAC und BGL einig bei Lang-Lkw

Verkehrssicherheit muss im Zentrum des Feldversuchs stehen

Um die heute gebräuchlichen Container- und Behältersysteme effektiver transportieren zu können, sollte die derzeit für Sattelzüge vorgeschriebene Gesamtlänge von 16,50 Meter maßvoll erweitert werden. Der ADAC und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) sprechen sich übereinstimmend für eine Verlängerung des Sattelanhängers als Einzelfahrzeug um 1,35 Meter aus. Damit käme ein Sattelzug auf eine Gesamtlänge von 17,85 Meter. Lkw mit Anhänger, so genannte Gliederzüge, dürfen eine Gesamtlänge von 18,75 Meter haben.

Längere Fahrzeugkombinationen von bis zu 25,25 Metern, die in einem Feldversuch der Bundesregierung erprobt werden sollen, sind nach Einschätzung von ADAC und BGL aus Sicherheitsgründen nicht für das gesamte Straßenverkehrsnetz geeignet. Aus diesem Grund müssen nach Ansicht der beiden Verbände an den von der Bundesregierung geplanten Feldversuch zur Erprobung derartiger Lang-Lkw besondere Anforderungen gestellt werden. In einem gemeinsamen Brief an Bundesverkehrsminister Ramsauer und die Verkehrsminister der Bundesländer fordern ADAC Präsident Peter Meyer und BGL-Präsident Hermann Grewer, den Schwerpunkt des Feldversuchs auf Fragen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs zu legen. Ziel muss es sein, die Vor- und Nachteile von Langfahrzeugkombinationen zu bewerten und Risiken für die Verkehrssicherheit auszuschließen.

Nach Ansicht des ADAC und des BGL sind im Feldversuch kritischen Punkten wie etwa Ortsdurchfahrten, Kreisverkehren, Kreuzungen und Bahnübergängen besondere Beachtung zu schenken. Außerdem sollte der Verkehrsablauf durch Vergleichsfahrten und Experimente untersucht werden. Ein weiterer Schwerpunkt des Tests ist auf die Fahrzeuge und die Fahrer selbst zu legen. So müssen die überlangen Lkw, die laut Bundesregierung bis zu 25,25 Meter messen dürfen, mit Notbremsassistent, Elektronischem Stabilitätsprogramm (ESP) und Spurhaltewarnsystem ausgestattet und besonders gekennzeichnet sein. Die Fahrer sollten sich als besonders zuverlässig erwiesen haben. Darüber hinaus ist eine wissenschaftliche Begleitung des Feldversuchs erforderlich, um zu allgemeingültigen Aussagen und Bewertungen zu kommen.




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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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