Erfolgreiche Instrumente der Arbeitsförderung nicht kürzen

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Erfolgreiche Instrumente der Arbeitsförderung nicht kürzen



(pressrelations) - Der Bundesrat hat heute umfangreich zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, der die Rechtsgrundlagen der aktiven Arbeitsmarktpolitik optimieren und zu einer deutlichen Entlastung des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit führen soll.

Die Länder setzen sich unter anderem dafür ein, den Gründungszuschuss nicht zu kürzen. Es handele sich um ein erfolgreiches Instrument der Arbeitsförderung, das zukünftig sogar als Pflichtleistung auszugestalten sei. Finanzierungseinschnitte bei der Berufseinstiegsbegleitung lehnt der Bundesrat ab. Auch dieses Programm habe sich bewährt. Er vertritt zudem die Ansicht, dass berufliche Weiterbildungsmaßnahmen in der Alten- und Krankenpflege zwingend zu fördern sind. Auch seien die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Arbeitsförderung und Jugendhilfe deutlich zu verbessern, um die Eingliederungschancen sozial benachteiligter junger Menschen zu erhöhen.

Die Bundesregierung erhofft sich durch die Maßnahmen eine Entlastung des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit um rund 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2012. Ab dem Jahr 2013 sollen die Minderausgaben ca. 2 Milliarden Euro pro Jahr betragen.


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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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