EHEC-Entschädigung deckt nur einen Bruchteil ab
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EHEC-Entschädigung deckt nur einen Bruchteil ab
Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist darauf hin, dass die Schäden der deutschen Gemüsebauern aus dem EHEC-Fall durch die Entschädigungsregelung der EU nur zu einem Bruchteil abgedeckt werden. Der DBV geht von einem Schaden von etwa 75 Millionen Euro aus.
Bei der seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums bei der EU-Kommission angemeldeten Entschädigung von 16 Millionen Euro ist zu beachten, dass hier die Schäden nur zu 50 Prozent ausgeglichen werden. Der angemeldete Schaden der deutschen Gemüsebauern bei der EU beträgt also 32 Millionen Euro, hebt der DBV hervor. Desweiteren sind einige wichtige Salatarten, für die eine Verzehrswarnung ausgesprochen war, von der Entschädigungsregelung ausgeschlossen, zum Beispiel Rucola und Chinakohl. Auch sind die Ansätze für die Entschädigungen zum Teil relativ gering, was etwa die Anzahl der Salatpflanzen je Hektar angeht. Hinzu kommt, dass sich der Gesamtmarkt nach Aufhebung der Verzehrswarnung noch nicht wieder vollständig erholt hat.
Der DBV fordert, dass es nicht zu weiteren Kürzungen der Entschädigungen kommen darf, falls das geplante EU-Budget von 210 Millionen Euro überschritten wird.
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Datum: 22.07.2011 - 21:30 Uhr
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