Bundesrat hebt Grundtarif für Abgasuntersuchung an

Bundesrat hebt Grundtarif für Abgasuntersuchung an

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Bundesrat hebt Grundtarif für Abgasuntersuchung an



(pressrelations) -
Bad Windsheim (ARCD) ? In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hob der Bundesrat die Mindesttarife für Abgasuntersuchungen bei Kraftfahrzeugen kräftig an. Ab August sind mindestens 21,20 Euro für eine AU samt Messung am Auspuffrohr fällig, bisher waren es 10,90 Euro. Der Grundtarif für eine AU ohne Emissionstest am Endrohr klettert von 6,20 Euro auf 11,95 Euro. Eine Messung am Auspuff entfällt, wenn das Fahrzeug eine elektronische Diagnoseeinrichtung an Bord hat. Die bisherigen Tarifobergrenzen von 98 Euro beziehungsweise 55,20 Euro bleiben unverändert.

Seit Jahresbeginn 2010 ist die AU Teil der Hauptuntersuchung (HU). Die Gesamtkosten errechnen sich aus der Summe der jeweiligen Einzelgebühren. Um den durch eine gemeinsame Prüfung erzielten Rationalisierungsgewinn an die Verbraucher weiterzugeben, konnte die Gebühr für Abgasuntersuchungen bislang um bis zu 30 % gekürzt werden, künftig sind nur noch bis zu 15 % Bonus erlaubt. Zu dem von Medien kolportierten starken Anstieg der AUKosten wird es aus Sicht des ARCD aber nicht kommen. Die neuen Gebührenuntergrenzen in der Verordnung wirken sich kaum aus, weil die Preise schon bisher zum Teil deutlich über den gesetzlichen Untergrenzen liegen.

Der ARCD rät Fahrzeugbesitzern, darauf zu achten, ob der Prüfbetrieb den zulässigen Kombibonus weitergibt und nicht zwei volle Gebühren abrechnet. Der Club empfiehlt generell Tarifvergleiche zwischen den in der Region ansässigen Anbietern. Nach einer von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erhobenen Stichprobe kann die Preisspanne für eine Hauptuntersuchung durchaus um bis zu 50 Prozent differieren. Ältere Autos sind alle zwei Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung fällig, Neufahrzeuge müssen erst drei Jahre nach Zulassungsdatum zum ersten Mal zum Prüftest vorfahren. Wer als Fahrzeughalter den HUTermin verbummelt, muss mit einer Geldbuße und einem Punkteeintrag im Flensburger Zentralregister rechnen. Auch eine amtliche Fahrzeugstilllegung sieht der Gesetzgeber bei hartnäckigen Verstößen vor.




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Datum: 22.07.2011 - 22:15 Uhr
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