Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung!
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Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung!
Einem vom Bundesministerium Gesundheit in Auftrag gegebenen Gutachten des BASYS Instituts zufolge beläuft sich die zusätzliche finanzielle Belastung der Versicherten durch die in der GOZ-Novelle vorgesehene durchschnittliche Vergütungserhöhung um 6% rein rechnerisch insgesamt auf 2,05 EUR pro Jahr bzw. 0,17 EUR im Monat. "Diese Zusatzbelastung ist moderat und vertretbar", so Candidus.
Die Versicherten und die Versicherer profitieren in hohem Maße von der neuen GOZ. Das gilt vor allem für ihre Anpassung an den aktuellen Stand der Zahnmedizin. Die Aufnahme innovativer, bislang nicht abgebildeter Behandlungsmethoden schafft nämlich Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.
Streitigkeiten, die aus der bislang erforderlichen analogen Anwendung "alter" Gebührenpositionen auf neue Behandlungsmethoden resultierten, entfallen zumindest weitestgehend. Die Patienten laufen damit nicht länger Gefahr, dass unterschiedliche Auffassungen über die "richtige Analogposition" von Zahnärzten einerseits und Versicherern andererseits auf ihrem Rücken ausgetragen werden.
Transparenz und Abrechnungssicherheit werden verbessert.
"Aus unserer Sicht kommt es entscheidend darauf an, dass die Bürgerinnen und Bürger zu bezahlbaren Preisen am zahnmedizinischen Fortschritt teilhaben können. Zum anderen bedingt ein dauerhaft hochwertiger zahnmedizinischer Versorgungsstandard zwingend, dass die Zahnärzte ein leistungsgerechtes Honorar erhalten", so Candidus weiter.
Die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. kann nachvollziehen, dass die Zahnärzteschaft die Kassandrarufe der Krankenkassen als Provokation ansieht, die Kosten der zahnärztlichen Versorgung würden infolge der anstehenden GOZ-Änderung rasant und dramatisch emporschnellen. Trotz der Einkommensverbesserungen, die die Einführung des befundorientierten Festzuschusssystems für die Zahnärzte mit sich gebracht hat, leuchtet jedermann ein, dass die seit 23 Jahren unveränderten GOZ-Honorare schon im Hinblick auf die zwischenzeitlichen Kostensteigerungen und den seither zu verzeichnenden Kaufkraftverlust angemessen erhöht werden müssen.
Die Erhöhung der GOZ-Honorare darf überdies nicht isoliert betrachtet werden: So haben sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages soeben eine Diätenerhöhung von 7,6% für die Jahre 2012 und 2013 genehmigt. Und die Rechtsanwälte fordern, ihre seit 2004 nicht veränderten Honorare zum 01.01.2012 um etwa 19% zu erhöhen.
Einerseits hat die Versorgungsqualität nun einmal ihren Preis.
Andererseits soll und muss eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung auch für Patienten mit einem kleinen Geldbeutel erschwinglich sein.
"Es ist Sache der Politik, des Bundesgesundheitsministers, den Interessengegensatz auszutarieren, der sich aus diesen divergierenden Zielen und Vorstellungen ergibt. Er muss den goldenen Mittelweg finden, der sowohl für die Bürger als auch für die Zahnärzte akzeptabel ist. Nach meiner Einschätzung ist er dabei auf dem richtigen Weg", schließt Candidus.
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Datum: 22.07.2011 - 22:30 Uhr
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