Unverantwortliche Stimmungsmache sofort beenden
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Unverantwortliche Stimmungsmache sofort beenden
Statt unverantwortlicher Stimmungsmache brauchen wir eine rationale, an einer Lösung orientierte Debatte. Das Bundesjustizministerium sucht einen möglichst breiten Konsens auf Bundes- und Landesebene. Deswegen arbeiten wir intensiv und eng mit den Justizministern der Länder zusammen. Hierzu fanden bereits eine Reihe von Fachgesprächen statt.
Es ist unverantwortlich, die Ängste der Bevölkerung zu schüren, statt konkrete Lösungen mit zu erarbeiten. Es ist unverantwortlich, nach Jahren handwerklicher mangelhafter Gesetzgebung der Vorgängerregierungen so zu tun, als ginge einen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts an. Es ist unverantwortlich, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, nach dem Karlsruher Urteil entstünden Sicherheitslücken.
Der fehlerhafte Vollzug der Sicherungsverwahrung ist das drängende Problem. Kosmetische Korrekturen reichen nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht aus, will man künftig überhaupt noch Sicherungsverwahrung ermöglichen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer grundlegenden und weitreichenden Entscheidung aus den handwerklichen gesetzgeberischen Mängeln der Jahre 1998 bis 2009 die Konsequenzen gezogen. Das verfassungsrechtlich gebotene Abstandsgebot zwischen Strafthaft und anschließender Sicherungsverwahrung wird bislang weder im Vollzug noch von der rechtlichen Ausgestaltung gewahrt. Auch die politisch Verantwortlichen, die sich ein anderes Urteil gewünscht hätten, müssen sich an die Vorgaben aus Karlsruhe halten.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
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Datum: 22.07.2011 - 22:45 Uhr
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