Steueroptimierte Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeitsabsicherung
ID: 450206
Dr. Michael Willermann empfiehlt einen Blick auf die Kombination von Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Rürup-Rente ist ein Konzept des Regierungsberaters Prof. Dr. Bert Rürup, um die private Altersvorsorge durch zusätzliche Steuerförderung voranzutreiben. Der Altersvorsorge in Deutschland liegt das 3-Schichtenmodell zu Grunde. Die Rürup-Rente ist ein Konzept der 1. Schicht (Basisversorgung) und wird deshalb als Basisrente bezeichnet.
Die steuerliche Förderung über die Ansetzbarkeit als Sonderausgabe liegt derzeit bei 72% und steigt bis zum Jahr 2025 auf 100%. Ansetzbar ist der Beitrag auch, wenn ein Teil des Gesamtbeitrags in eine Absicherung der Berufsunfähigkeit fließt. Das gilt, solange der Beitrag zur Basisrente 51% des Gesamtbeitrags ausmacht. In diesen 51% darf außerdem auch der Anteil für die Beitragsbefreiung im Falle der Berufsunfähigkeit enthalten sein. Die Beitragsbefreiung sichert den Fortlauf der Rentenversicherungsbeiträge, da der Versicherer im Falle der Berufsunfähigkeit die Beiträge bis zum vereinbarten Rentenbeginn in den Altersvorsorgevertrag zahlt.
Beispiel:
Ein Unverheirateter (Stkl. I) zahlt bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000,- EUR eine Versicherungsprämie von 100,00 EUR monatlich. Er kann im Folgejahr mit einer Steuererstattung von umgerechnet ca. 26,00 EUR monatlich rechnen.
Dieses Beispiel macht deutlich, dass insbesondere Personen mit einem hohen (Grenz-)Steuersatz zur Zielgruppe für diese Produktkombination gehören.
Die Vorteile:
Die Kombination aus Basisrente und Berufsunfähigkeit ermöglicht eine Steuerförderung für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Sparkapital ist Hartz-IV-sicher. Es besteht die Möglichkeit jährlich bis zu 20.000,00 EUR (Verheiratete 40.000,00 EUR) als Sonderausgabe (Verheiratete 40.000,00 EUR) anzusetzen.
Die Nachteile:
Das Rentenkapital wir nur in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt. Die Rente wird steuerlich so wie die gesetzliche Rente behandelt. Der Anteil der zu versteuernden Rente hängt vom Renteneintrittsjahr ab. Wer zum Beispiel 2012 in den Ruhestand geht, muss 64% der Rentenleistung versteuern. Bis zum Jahr 2040 steigt dieser Anteil auf 100%. Da aber für viele die Steuerlast im Ruhestand niedriger ist als in der Erwerbsphase, ist die nachgelagerte Besteuerung unter dem Strich vorteilhaft.
Fazit:
Für Angestellte mit gutem Einkommen und einem hohen Grenzsteuersatz sowie für Selbstständige ist die Kombination aus Basisrente und Berufsunfähigkeitsabsicherung oft empfehlenswert. Bei der Wahl des Anbieters sollte auf eine gutes Bedingungswerk und eine solide Gesellschaft gesetzt werden. Hier bieten Verbraucherzentralen und unabhängige Makler einen guten Überblick an. Welches das richtige Basisrenten-Produkt für den Einzelnen ist, entscheidet sich jedoch im Idealfall nach einer umfassenden Analyse der persönlichen Faktoren wie Alter, Familienstand und sonstiger Lebensumstände.
Dr. Michael Willermann ist seit 2010 Senior Financial Consultant der Consilium Finanzmanagement AG, einem Verbund unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler. Neben der ganzheitlichen Finanzberatung berät er im Bereich Karrierecoaching, u. a. mit der Lizenz als Golden Profiler of Personality. In der Geschäftsstelle Dortmund beraten er und seine Kollegen Kunden zu den Themen Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsschutz, Risikoabsicherung, ganzheitlicher Finanzplanung und Kapitalanlagen.
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Datum: 26.07.2011 - 09:05 Uhr
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