VIER PFOTEN informiert: Zeuge von Tierleid - was tun?

VIER PFOTEN informiert: Zeuge von Tierleid - was tun?

ID: 450225
(ots) - Das Kaninchen von Bekannten hinkt, trotz
mehrfacher Aufforderung bringt es keiner zum Tierarzt. Der Nachbar
schlägt seinen Hund. Während des Spaziergangs sieht man abgemagerte
Tiere auf einer Weide stehen. Wie soll man sich da verhalten?

"Menschen, die Tiere verwahrlosen lassen, sie schlagen,
misshandeln oder sie trotz Erkrankung nicht tierärztlich behandeln
lassen, verstoßen gegen das Deutsche Tierschutzgesetz", sagt Dr.
Martina Stephany von VIER PFOTEN. "Wird man Zeuge solchen Tierleids,
sollte man sich umgehend an das zuständige Veterinäramt wenden und
Anzeige bei der Polizei erstatten."

Telefonnummer und Adresse des Veterinäramtes können über die
telefonische Auskunft, das Internet oder die Behörde ermittelt
werden.

Je genauere Informationen dem Veterinäramt und der Polizei
vorliegen, desto schneller kann dem Tier geholfen werden. Dazu
gehören eine ausführliche, schriftliche Darstellung des Sachverhaltes
sowie die vollständige Adresse des Tierhalters. Beweisfotos,
vorhandene Zeugen und die eigene Bereitschaft, als Zeuge aufzutreten,
können eine wichtige Ergänzung sein. Besteht der Wunsch, dass die
Aussage vertraulich behandelt wird, sollte der zuständige
Sachbearbeiter darauf hingewiesen werden, dass die Anonymität zu
wahren ist. Darüber hinaus sollte sich jeder, der eine Tat anzeigt,
ein Aktenzeichen geben lassen und nachfragen, was aus der Anzeige
geworden ist.

Gerät hingegen ein Tier in Not - eine Katze sitzt verletzt im Baum
und kann nicht allein herunter - kann die Feuerwehr benachrichtigt
werden. "Diese Möglichkeit sollte jedoch nur in Anspruch genommen
werden, wenn man aus eigener Kraft dem Tier nicht helfen kann. Die
Kostenfrage sollte im Vorwege geklärt werden", empfiehlt Martina
Stephany.

Befindet sich ein Tier akut in Gefahr, dass es sterben oder zu


Schaden kommen könnte, besteht die Möglichkeit, beispielsweise ein
Wagenfenster einzuschlagen oder eine Tür einzutreten, um ein darin
leidendes Tier zu befreien. Dies muss jedoch zuvor unbedingt mit der
Polizei abgesprochen werden.



Presserückfragen an VIER PFOTEN:
Dr. Martina Stephany
Head of Programs
Tel.: 040-399 249 40

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Datum: 26.07.2011 - 09:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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