Kinderzuschläge bei Hinterbliebenenrenten werden berücksichtigt
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Nichtberücksichtigung von Kinderzuschlägen bei Hinterbliebenenrenten
seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie berufen sich dabei
auf den Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes.
Hierzu teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund Folgendes mit:
Sämtliche Fälle, bei denen ein Kinderzuschlag beim Bezug von
Hinterbliebenenrenten nicht berücksichtigt worden war, werden von der
Rentenversicherung von Amts wegen aufgegriffen und ggf. neu
berechnet. Gleichzeitig werden Nachzahlungen für die Vergangenheit im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geleistet. Bis Mitte Juli wurden
bereits 99 Prozent der Fälle erledigt. Dabei kam es in rund 3.800
Fällen zu einer Neuberechnung.
Für die Zukunft sind - worauf das Bundesversicherungsamt zu Recht
hinweist - die erforderlichen Maßnahmen zur Optimierung des
Verfahrens von der Deutschen Rentenversicherung Bund umgesetzt
worden.
Pressekontakt:
Redaktion:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
Mail: pressestelle@drv-bund.de
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Datum: 27.07.2011 - 12:41 Uhr
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