Arbeitsrecht Münster informiert: Ehemann ist Empfangsbote
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Das Bundesarbeitsgericht hält dieÜbergabe eines Kündigungsschreibens an den Ehemann der Arbeitnehmerin auch an dessen Arbeitsplatz für ausreichend.
Das Bundesarbeitsgericht sieht insoweit eine Person, die mit dem Empfänger in einem Haushalt lebt und aufgrund ihrer Reife und Fähigkeiten geeignet erscheint, die Erklärung weiterzuleiten als Empfangsboten an. Ehegatten sind daher nach Ansicht des Bundesarbeitsgericht Empfangsboten.
Das Bundesarbeitsgericht weist weiter darauf hin, dass nach der Verkehrsauffassung damit zu rechnen sei, dass der Ehemann, dem am Nachmittag die Kündigung für seine Ehefrau zugestellt wird, diese nach Rückkehr nach Hause noch am gleichen Tag weiterleitet.
Fazit: Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts eröffnet dem Arbeitgeber neue Möglichkeiten der Zustellung des Kündigungsschreibens. Insbesondere die Fiktion des Bundesarbeitsgerichts, dass die Kündigung noch am selben Tage weitergeleitet werde, ist als arbeitgeberfreundlich zu bewerten. Manch ein Arbeitnehmer, der mit einer Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes spekulierte wird nun ein böses Erwachen erleben.
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Datum: 28.07.2011 - 15:01 Uhr
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