OLG und LG Nürnberg stärken Anlegerschutz mit neuen Urteilen
Vermittler von Kapitalanlagen können eine Schadensersatzverpflichtung nur in Ausnahmefällen auf die Vermittlungsgesellschaft abwälzen und haften grundsätzlich persönlich.
In den Verfahren berief sich der Vermittler erfolglos auf seine Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter einer Vermittlungsgesellschaft, um seiner persönlichen Haftung zu entgehen. Die Gesellschaft hatte mit betrügerischen Anlagegeschäften einen Gesamtschaden im dreistelligen Millionenbereich verursacht.
In den vorgenannten Urteilen schoben die Gerichte dem Ansinnen des Vermittlers jedoch einen Riegel vor und setzten hohe Hürden für eine Haftungsverschiebung auf die Vermittlungs-GmbH. Die Beweislast für ein Auftreten für das Unternehmen liege alleine beim Anlagevermittler. Die Übergabe von Gesprächsprotokollen und Finanz- und Subventionsanalysen auf dem Briefpapier der Vermittlungsgesellschaft mit entsprechenden Unterschriften der Anleger reichten für den Beweis des Auftretens im Namen der Gesellschaft nicht aus. Ebenso wenig könne die Vorlage von Provisionsabrechnungen das Auftreten für die Firma im Außenverhältnis beweisen.
„Das OLG Nürnberg hat damit einen weiteren Meilenstein für den Anlegerschutz gesetzt und der vielfachen Praxis der Vorschaltung einer Kapitalvermittlungsgesellschaft zur Haftungsbegrenzung des Vermittlers eine Absage erteilt“, so Rechtsanwalt Bögelein, der die Anleger erfolgreich vertreten hatte.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte ist seit ihrer Gründung auf einem stetigen Wachstumskurs. Sie betreut mit mittlerweile drei Anwälten eine Vielzahl von Mandanten, überwiegend im Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Familienrecht und Verwaltungsrecht. In diesen Bereichen konnten bereits einige wichtige und wegweisende Urteile erwirkt werden. Das Handeln der Kanzlei ist durch hohe Zielorientierung, Kreativität, vertrauensvolle Zusammenarbeit und individuelle Betreuung der Mandanten geprägt.
Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte
Mario Bögelein
Luitpoldstraße 3
91301 Forchheim
Telefon: (0 91 91) 61688-0
Telefax: (0 91 91) 61688-20
info(at)boegelein-axmann.com
www.boegelein-axmann.com
tausendgrad Marketing Solutions
Von-Hirschberg-Str. 9
91301 Forchheim
press(at)tausend-grad.com
Tel 09191/ 172770
Fax 09191/ 172776
Datum: 25.03.2008 - 17:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 45399
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frank Albrecht
Stadt:
Forchheim
Telefon: 09191/ 172770
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.03.08
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1105 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OLG und LG Nürnberg stärken Anlegerschutz mit neuen Urteilen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).