Bundeskabinett beschließt Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs
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Bundeskabinett beschließt Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs
03.08.2011
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Entwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) beschlossen. Mit der Novelle wird unter anderem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs umgesetzt. Bislang unterliegt der Markt erheblichen Restriktionen.
Ramsauer:
"Wir befreien den Markt für Fernbusreisen von seinen Fesseln. Damit ermöglichen wir Mobilität. Der Verbraucher soll die Möglichkeit erhalten, auch über längere Strecken kostengünstig und umweltfreundlich mit dem Bus zu reisen. Der Bus ist eine echte Alternative zum Auto. Schon bei durchschnittlicher Auslastung sinken der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß pro Fahrgast im Vergleich zum PKW deutlich. So können zum Beispiel 50 Personen mit einem Fernbus von München nach Frankfurt reisen, anstatt in 25 oder gar 50 Pkw. Wir wollen also Verkehre auf der Straße bündeln, jedoch der Schiene keine Kunden abjagen."
Ziel der Liberalisierung ist es, neue Angebote im Fernbuslinienverkehr zu ermöglichen. Die neuen Verbindungen müssen von den Unternehmen in eigener Initiative und auf eigenes wirtschaftliches Risiko eingerichtet und betrieben werden.
Kernpunkte der Gesetzesänderung sind:
- Freier Wettbewerb und Erleichterungen bei der Zulassung von neuen Fernbuslinien. Die bisherigen Beschränkungen sollen weitgehend entfallen. So sind grundsätzlich alle Anträge im Fernverkehr genehmigungsfähig. Der Busunternehmer muss sich entscheiden, welche Strecke er als Linienverkehr betreiben will. Dabei gibt es weder gegenüber Eisenbahnfernlinienverkehren noch gegenüber anderen Fernbuslinienverkehren einen Konkurrenzschutz.
- Konzessionsmodell: Es wird auch künftig an Genehmigungen festgehalten. Dies gewährleistet Sicherheit und Qualität.
- Der (in der Regel mit Steuermitteln unterstützte) ÖPNV mit Bussen und Bahnen soll weiterhin gegen konkurrierenden Busfernlinienverkehr geschützt werden. So wird verhindert, dass eine Busfernlinie zwar als Fernverkehr deklariert ist, wirtschaftlich aber darauf ausgerichtet ist, lukrative Strecken im Nahverkehrsbereich zu bedienen. Die Beförderung von Personen im Fernbus zwischen zwei Haltstellen mit einem Abstand von bis zu 50 km ist unzulässig.
- Besteht kein ausreichendes Nahverkehrsangebot, kann die Genehmigungsbehörde aber für einzelne Teilstrecken die Beförderung zulassen.
- Die Genehmigungen werden wie bisher von den zuständigen Landesbehörden erteilt.
- Erleichterung des touristischen Verkehr mit Omnibussen. Hierzu soll das "Unterwegsbedienungsverbot" aufgehoben werden. So können zum Beispiel bei einer Ferienreise mit Hotelunterbringung ("Ferienzielreise") auch Fahrgäste entlang der Fahrtstrecke aufgenommen werden.
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Datum: 03.08.2011 - 12:15 Uhr
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