Für die Absetzbarkeit müssen Geschäftsessen nicht immer erfolgreich sein
"Für die Bewirtung von Geschäftsfreunden gilt: Die Kosten für die Bewirtung von Geschäftsfreunden bei einem Geschäftsessen können bis zu 70% als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. Im Bereich der Betriebsausgaben beträgt zudem der Vorsteuerabzug 100%. Ein Geschäftsessen unter Geschäftsfreunden findet z.B. statt zur Pflege der Geschäftsbeziehung, zur Anbahnung eines Geschäftskontaktes, anlässlich einer Vertragsverhandlung oder eines Geschäftsabschlusses, um berufliche Informationen auszutauschen, anlässlich einer geschäftlichen Besprechung oder wenn ein Bewerber oder Besucher der Firma zum Essen eingeladen wird", erklärt Steuerberaterin Rau-Franz.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de
Datum: 04.08.2011 - 11:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 456139
Anzahl Zeichen: 1820
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:
Essen
Telefon: 0201-81095-0
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 429 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Für die Absetzbarkeit müssen Geschäftsessen nicht immer erfolgreich sein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Roland Franz&Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).