Gesundheitsministerium rät zu besonderer Vorsicht beim Umgang mit Asbest
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Gesundheitsministerium rät zu besonderer Vorsicht beim Umgang mit Asbest
Aus gegebenem Anlass weist das Ministerium auf die seit 1. Dezember 2010 veränderte Rechtslage hin: Ein Aufbringen von Fotovoltaikanlagen auf asbesthaltige Eternitplatten ist seit Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung nicht mehr zulässig. "Wer unsachgemäß mit diesem Material umgeht, gefährdet seine eigene Gesundheit und die seiner Nachbarn", so Verbraucherschutz-Staatssekretär Sebastian Pini. "Asbestfasern haben ein hohes kanzerogenes Potential. Am sichersten ist es daher, das Dach mit asbestfreien Platten oder Ziegeln eindecken zu lassen, um anschließend die Fotovoltaikanlage installieren zu lassen."
Grundsätzlich ist ein Austausch der Dachplatten durch eine Fachfirma anzuraten. Diese Firmen müssen eine Sachkunde nachweisen und eine entsprechende Ausrüstung vorhalten. Außerdem übernehmen sie die fachmännische Entsorgung des Materials.
Privatpersonen dürfen Asbest-Dachplatten auch selbst austauschen. Dabei ist aber zu beachten, dass die Gefahrstoffverordnung in puncto Asbest auch für private Haushalte gilt.
Viele Tipps uns Hinweise im Umgang mit Asbest hat das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz im Internet eingestellt unter: http://www.saarland.de
Kontakt
Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz
Ursulinenstraße 8-16
66111 Saarbrücken
Tel.: (0681) 501 3110
Fax: (0681) 501 5048
Email: n.scharfenberg@gesundheit.saarland.de
http://www.gesundheit.saarland.de
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Datum: 04.08.2011 - 16:45 Uhr
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