ots.Audio: Ferienjobber müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen

ots.Audio: Ferienjobber müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen

ID: 458249
(ots) -
Die Ferien sind zur Erholung da. Und manchmal auch, um Geld zu
verdienen: viele Schüler und Studenten jobben in den Sommerferien, um
sich besondere Wünsche zu erfüllen. Wenn sie nur über einen kurzen
Zeitraum arbeiten, müssen sie keine Sozialversicherungsbeiträge
zahlen, sagt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung
Bund:

O-Ton 20 sec

"Wer nur in den Sommerferien arbeitet, zahlt keine
Sozialversicherungsbeiträge. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch
der Verdienst in dieser Zeit ist. Es muss nur von vorneherein
festgelegt sein, dass der Job im laufenden Jahr nur zwei Monate bzw.
maximal 50 Arbeitstage dauert."

Schüler und Studenten, die länger als zwei Monate arbeiten, müssen
in der Regel Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Außer der Verdienst
liegt unter 400 Euro im Monat:

O-Ton 10 sec

"Minijobs bis zu 400 Euro im Monat bleiben versicherungsfrei. Hier
zahlt der Arbeitgeber lediglich eine Pauschale für die Renten- und
für die Krankenversicherung."

Wer Fragen zur Sozialversicherung hat, kann sich beraten lassen:

O-Ton 14 sec

"Persönliche und kostenlose Beratung gibt es in den Auskunfts- und
Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder auch
telefonisch und ebenfalls kostenlos unter 0800 1000 48 00."

Wer sich lieber elektronisch informiert, findet alles Wissenswerte
unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Deutsche Rentenversicherung Bund, Dr. Dirk von der Heide, Telefon:
030 865-89178, Fax: 030 865-27379, E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de



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Datum: 09.08.2011 - 04:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 458249
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