Partikeltherapie nicht für Patientenversorgung abgesichert? - Kühne-Hörmann muss Vertragsbestandteile offenlegen
ID: 459482
Partikeltherapie nicht für Patientenversorgung abgesichert? - Kühne-Hörmann muss Vertragsbestandteile offenlegen
"Die Bürgerinnen und Bürger wurde eine moderne Krankenversorgung und ein ?Alleinstellungsmerkmal in der Tumorbehandlung? versprochen und nicht nur eine Anlage, die zum Zwecke von Forschung und Lehre zur Verfügung steht".
Die Landesregierung begründete ihren umstrittenen Schritt der Privatisierung seit 2006 mit den kurzfristigen Investitionen in eine "hervorragende räumliche und apparative Ausstattung für die Krankenversorgung ebenso wie Forschung und Lehre". Als leuchtendes Beispiel wird die Investition in die Anlage zur Partikeltherapie genannt, die dem Universitätsklinikum Alleinstellungsmerkmal in der Tumorbehandlung verschaffe und der Forschung einzigartige Entwicklungschancen eröffne. (Zitate aus dem Informationsblatt der Landesregierung "Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg".)
"Ministerin Kühne-Hörmann muss im Ausschuss darlegen, wie sie die volle Erfüllung des Investitionskonzepts der Rhön AG durchsetzen will. Wenn die Ministerin nun schon öffentlich aus dem Kaufvertrag zitiert, den die zuständigen Abgeordneten damals nur unter Verschwiegenheitspflicht zur Kenntnis bekamen, ist eine umfassende Aufklärung im Wissenschafts- und Kunstausschuss dringlich geboten", meint Angela Dorn.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 10.08.2011 - 14:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 459482
Anzahl Zeichen: 2746
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 343 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Partikeltherapie nicht für Patientenversorgung abgesichert? - Kühne-Hörmann muss Vertragsbestandteile offenlegen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).