Partikeltherapie nicht für Patientenversorgung abgesichert? - Kühne-Hörmann muss Vertragsbestandteile offenlegen
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Partikeltherapie nicht für Patientenversorgung abgesichert? - Kühne-Hörmann muss Vertragsbestandteile offenlegen
"Die Bürgerinnen und Bürger wurde eine moderne Krankenversorgung und ein ?Alleinstellungsmerkmal in der Tumorbehandlung? versprochen und nicht nur eine Anlage, die zum Zwecke von Forschung und Lehre zur Verfügung steht".
Die Landesregierung begründete ihren umstrittenen Schritt der Privatisierung seit 2006 mit den kurzfristigen Investitionen in eine "hervorragende räumliche und apparative Ausstattung für die Krankenversorgung ebenso wie Forschung und Lehre". Als leuchtendes Beispiel wird die Investition in die Anlage zur Partikeltherapie genannt, die dem Universitätsklinikum Alleinstellungsmerkmal in der Tumorbehandlung verschaffe und der Forschung einzigartige Entwicklungschancen eröffne. (Zitate aus dem Informationsblatt der Landesregierung "Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg".)
"Ministerin Kühne-Hörmann muss im Ausschuss darlegen, wie sie die volle Erfüllung des Investitionskonzepts der Rhön AG durchsetzen will. Wenn die Ministerin nun schon öffentlich aus dem Kaufvertrag zitiert, den die zuständigen Abgeordneten damals nur unter Verschwiegenheitspflicht zur Kenntnis bekamen, ist eine umfassende Aufklärung im Wissenschafts- und Kunstausschuss dringlich geboten", meint Angela Dorn.
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Datum: 10.08.2011 - 14:45 Uhr
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