Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Steuerabkommen mit der Schweiz
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Zusammenarbeit mit den deutschen Finanzämtern ist nur ein
Lippenbekenntnis. Alle zwei Jahre sollen die Steuerfahnder höchstens
999 Mal um Amtshilfe bitten dürfen. Im Schnitt darf jedes Finanzamt
im Südwesten also zwei Mal alle zwei Jahre in der Schweiz
nachbohren... Auch die Behandlung der Altfälle ist unbefriedigend.
Der Schweizer Bankberater soll mit seinem deutschen Anleger
auskungeln dürfen, wie viel Steuern die Bank anonym an den Fiskus
abführt. Dass dabei nicht allzu viel herauskommen wird, liegt auf der
Hand.
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Datum: 10.08.2011 - 18:43 Uhr
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