Urteil: Neuwagen muss Spritlimit des Herstellers nicht einhalten

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ID: 461939

Urteil: Neuwagen muss Spritlimit des Herstellers nicht einhalten



(pressrelations) -
15. August 2011. Verbraucht ein Neuwagen statt der vom Hersteller angegebenen 7,1 Liter Kraftstoff in Wirklichkeit 7,7 Liter pro 100 Kilometer, ist das noch kein ausreichender Grund, den Kaufvertrag wieder rückgängig zu machen. Vielmehr bedarf es dazu einer Abweichung von mindestens zehn Prozent entschied das Oberlandesgericht Hamm hingewiesen (Az. I-28 U 12/11).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte der betroffene Autokäufer in seinem gerade erworbenen neuen Wagen ein Datenblatt des Herstellers gefunden. Das wies den 7,1-Liter-Verbrauch als Beschaffenheit des Fahrzeugs in der umstrittenen niedrigeren Höhe aus, wie sie in der anschließenden Praxis-Nutzung mit mindestens 7,7 Liter selbst bei ausgesprochen sparsamer Fahrweise durch einen gewieften Spezial-Tester nicht zu erreichen war.

Die Abweichung von über acht Prozent waren den Richtern nicht schwerwiegend genug, um daraus einen automatischen Rücktrittanspruch vom Kaufvertrag abzuleiten. Zumal sich die Angaben auf dem beigelegten Datenblatt eines Neuwagens in der Regel nicht auf das vom jeweiligen Käufer erworbene konkrete Fahrzeug beziehen - sondern auf ein der Serie zuzuordnendes allgemeines Labor-Prüffahrzeug, das ganz bestimmten Messbedingungen laut EG-Richtlinien unterliegt, nicht aber dem alltäglichen Betrieb. Womit der angegebene Verbrauchswert nicht unbedingt von dem konkreten Fahrzeugerwerber in seiner eigenen Fahrpraxis außerhalb des Labors erreicht wird.


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Datum: 15.08.2011 - 17:45 Uhr
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