Chancengleichheit in der Schule: Länder sind in der Pflicht!

Chancengleichheit in der Schule: Länder sind in der Pflicht!

ID: 46370

Eindeutige Rechte für Kinder mit Legasthenie und Dyskalkulie




(firmenpresse) - Die Chancengleichheit von Schülerinnen und Schülern mit einer Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung) oder Dyskalkulie (Rechenstörung) sind in unserem Bildungssystem stark eingeschränkt, weil die schulrechtlichen Regelungen für die betroffenen Schüler meist nicht ausreichend sind. Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie, weist erneut darauf hin, dass die neu verabschiedeten Grundsätze der Kultusministerkonferenz für „Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen“ nicht ausreichen, Kindern mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie eine Zukunftsperspektive in unserem Bildungssystem zu verschaffen.

In einem aktuellen Rechtsgutachten „Chancengleichheit für Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie oder Dyskalkulie“ führt Prof. Dr. Jörg Ennuschat, Universität Konstanz hierzu aus: „Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Art. 7 Abs. 1 GG dem Staat das Ziel vorgebe, ein Schulsystem zu gewährleisten, das allen jungen Menschen gemäß ihren Fähigkeiten die den heutigen gesellschaftlichen Anforderungen entsprechenden Bildungsmöglichkeiten eröffnet.“ Weiter heißt es im Gutachten: „Unter Beachtung von Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG sowie des Sozialstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 1 GG hat der Staat in besonderem Maße auf die Belange derjenigen Schüler Rücksicht zu nehmen, die mit sozialen oder persönlichen Nachteilen zu kämpfen haben. Die Länder und ihre Schulen sind in der Pflicht, Kindern mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie eine begabungsgerechte Schulausbildung zu ermöglichen – auch bis zum Abschluss der Sekundarstufe II.“ Im Rechtsgutachten werden die Rechte der betroffenen Kinder aufgezeigt und es wird deutlich, dass die neu verabschiedeten KMK-Grundsätze trotz vieler richtiger Einsichten noch nicht ausreichen, diejenigen verfassungsgeforderten Rahmenbedingungen zu schaffen, die dysfunktionalen Kindern einen begabungsgerechten Schulabschlusses ermöglichen.



Der BVL fordert die KMK sowie die Kultusministerien der Länder erneut dazu auf, die Rechte von Legasthenikern und Dyskalkulikern in ihren schulrechtlichen Regelungen zu beachten und dafür zu sorgen, dass die betroffenen Kinder eine Chancengleichheit in unserem Bildungssystem erfahren und nicht weiterhin
diskriminiert werden.

Das Rechtsgutachten und weitere Informationen zum Thema sind im Internet abrufbar unter www.bvl-legasthenie.de in der Rubrik „Recht“.

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Über den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. besteht seit über 30 Jahren und ist eine Interessenvertretung von Betroffenen und deren Eltern sowie von Fachleuten (Pädagogen, Psychologen, Ärzten, Wissenschaftlern und im sozialen Bereich Tätigen), die sich in Theorie und Praxis mit der Legasthenie und Dyskalkulie auseinandersetzen. Er trägt dazu bei, dass gesetzliche Grundlagen und wissenschaftliche sowie praktische Möglichkeiten der Hilfe in allen Bundesländern geschaffen und verbessert werden. Durch persönliche Beratung, Informationsschriften und Hinweise auf geeignete Literatur sollen die Eltern die Schwierigkeiten ihrer betroffenen Kinder besser verstehen lernen. Der BVL fördert durch wissenschaftliche Kongresse und Veröffentlichungen die Forschung und den wissenschaftlichen Dialog unter Fachleuten aller beteiligten Disziplinen. Durch Informationen und Zusammenarbeit mit den Medien macht der BVL die Probleme der Legastheniker und Dyskalkuliker bekannt.

Weitere Informationen: www.bvl-legasthenie.de



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Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
Postfach 11 07
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Telefon: +49 4193 96 56 02
Fax: +49 4193 96 93 04
E-Mail: hoeinghaus(at)bvl-legasthenie.de
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Datum: 08.04.2008 - 11:02 Uhr
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