Kleinunternehmer – was Sie wissen sollten
Wer ist Kleinunternehmer?
Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Bereich der Umsatzsteuer.
Kleinunternehmer sind Unternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass ein Unternehmer der im vergangenen Jahr einen Umsatz von bis zu 17.500 € (einschließlich Umsatzsteuer) und in diesem Jahr einen Umsatz von nicht mehr als 50.000 € erzielt, kann Kleinunternehmer sein.
Diese Regelung dient der Erleichterung für den Unternehmer und das Finanzamt.
Kleinunternehmerportal - die spezielle Internetseite für den Kleinunternehmer.(firmenpresse) - Wie wird man Kleinunternehmer?
Grundsätzlich ist jeder Unternehmer Kleinunternehmer solange er sich in den einschlägigen Umsatzgrenzen bewegt. Im Rahmen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, den jeder Unternehmer bei Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit von seinem Finanzamt erhält und ausfüllen muss, wird er jedoch gefragt, ob er die Kleinunternehmerregelung auch weiterhin in Anspruch nehmen möchte oder zur Regelbesteuerung wechseln (optieren) möchte. Sofern er sich in den relevanten Umsatzgrenzen bewegt, hat der Unternehmer also ein Wahlrecht zwischen Regelbesteuerer oder Kleinunternehmer. Oberhalb der Umsatzgrenzen entfällt die Kleinunternehmerregelung automatisch.
Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung empfiehlt sich besonders für Unternehmen, die zur Einrichtung und Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit nur wenige Investitionen benötigen und deren Kundenkreis sich vorwiegend aus Privatkunden zusammensetzt. Meist ist dies auf Unternehmen der Dienstleistungsbranche zutreffend, wie etwa Handelsvertreter.
Die fehlende Möglichkeit zum Vorsteuerabzug fällt bei nur geringem Investitionsaufwand weniger stark ins Gewicht und auch die privaten Endverbraucher stören sich nicht an der nicht extra ausgewiesenen Umsatzsteuer auf den Rechnungen des Kleinunternehmers.
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Datum: 09.04.2008 - 09:55 Uhr
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Freigabedatum: 09.04.2008
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Eine dieser Ausnahmen ist die zu zahlende Umsatzsteuer beim Übergang der Steuerschuld nach § 13b UStG. Trägt sich ein Onlinehändler bei eBay als Unternehmer ein (hinterlegen der USt-ID-Nummer), so erhält er eine Netto-Rechnung. Die Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen! Doch warum ist das so?
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