Auer Witte Thiel informiert: Betriebskostenabrechnung auch bei formellen Mängeln wirksam
Auer Witte Thiel berichtet über neues Urteil des BGH zu Betriebskosten
München – August 2011. Der BGH präzisiert die bestehenden Regelungen zur Betriebskostenabrechnung. Die Bundesrichter stellten fest, dass die Abrechnung auch im Falle formeller Mängel ihre Gültigkeit behält und der Mieter die Nebenkostennachzahlungen leisten muss. Damit hebt der BGH anderslautende Entscheidungen des Amts- und Landgerichts auf und beendet einen seit 2006 währenden Rechtsstreit. Die Kanzlei Auer Witte Thiel aus München berichtet über das Urteil.
Auer Witte Thiel(firmenpresse) - Einzelne formelle Mängel in der Betriebskostenrechnung führen nicht zur Unwirksamkeit der Nachzahlungsforderungen an einen Mieter. Unter anderem bleibt eine Betriebskostenabrechnung auch bei zu hoch oder zu niedrig angesetzten Vorauszahlungen bzw. bei angesetzten Soll- statt Ist-Zahlungen rechtsgültig. Dies stellte der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung fest und zog damit den Schlussstrich unter einen seit 2006 andauernden Rechtsstreit.
Im vorliegenden Fall klagte die Vermieterin auf Nachzahlung von 1.247 Euro nebst Zinsen. Der Betrag setzte sich aus den im Abrechnungsjahr 2005 angefallenen Heiz- und Wasserkosten sowie weiteren Nebenkosten zusammen, die sich auf 2.272 Euro beliefen, von denen aber geleistete Vorauszahlungen in Höhe von 1.025 Euro abzuziehen waren. Das Landgericht wies die Klage der Vermieterin wegen formeller Mängel ab.
Doch nach Ansicht des BGH muss der Mieter seiner Zahlungspflicht trotz mangelhafter Betriebskostenabrechnungen nachkommen. Das zuständige Landgericht verkenne, dass inhaltliche und formelle Mängel die Nachvollziehbarkeit der Rechnung nicht in jedem Fall beeinträchtigten; das LG überspanne daher die Anforderungen, die an eine Abrechnung zu stellen seien. Die nicht abzurechnenden, aber im Dokument angegebenen Kosten seien zwar ein inhaltlicher Mangel, die Betriebskostenabrechnung behalte aber dennoch ihre Wirksamkeit, befand der BGH. Darüber hinaus stellten die Bundesrichter fest, dass formelle Mängel, die einzelne Kostenpositionen betreffen, dann die Rechtswirksamkeit der Abrechnung unbeeinträchtigt lassen, wenn der Mieter sie klar aus der Aufstellung herauslesen kann. Ebenfalls widersprach der BGH der Entscheidung des LG, das geurteilt hatte, die Berechnungen der Vorauszahlungen seien nicht nachvollziehbar und die Abrechnung sei entsprechend aus formellen Gründen unwirksam. Auf diese Nachvollziehbarkeit komme es nicht an, so der Bundesgerichtshof. Es handle sich nur um materielle Fehler, die keine Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung aus formellen Gründen rechtfertigten.
Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel bewerten die aktuelle Entscheidung als wichtige Stärkung der Rechtsposition der Vermieter und Eigentümer. Auer Witte Thiel berichten an dieser Stelle regelmäßig über aktuelle juristische Entscheidungen im Mietrecht.
Weitere Informationen zu Auer Witte Thiel und aktuellen Urteilen im Mietrecht erhalten Sie hier unter www.auerwittethiel-mieturteil.de.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
auer-witte-thiel
auer-witte-thiel-erfahrung
auer-witte-thiel-erfahrungen
auer-witte-thiel-meinung
auer-witte-thiel-inkasso
auer-witte-thiel-forum
auer-witte-thiel-anwalt
auer-witte-thiel-urteil
auer-witte-thiel-abzocke
auer-witte-thiel-betrug
au
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Auer Witte Thiel
Die Spezialisierung auf Schwerpunktbereiche und der Ausbau von Kernkompetenzen in bestimmten Fachbereichen sind im anwaltlichen Dienstleistungsbereich unverzichtbar. Auer Witte Thiel vertritt im Bereich Miet-, Immobilien- und Baurecht eine Vielzahl von Wohnungsbauunternehmen, Hausverwaltungen und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist München.
Auer Witte Thiel Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Tobias Steiner
Bayerstraße 27
80335 München
Telefon: 089/59 98 97 60
Telefax: 089/550 38 71
E-Mail: kontakt(at)auerwittethiel.de
Web: www.auerwittethiel.de
Datum: 20.08.2011 - 11:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 464978
Anzahl Zeichen: 3087
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tobias Steiner
Stadt:
München
Telefon: 089/59 98 97 60
Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.08.2011
Diese Pressemitteilung wurde bisher 653 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auer Witte Thiel informiert: Betriebskostenabrechnung auch bei formellen Mängeln wirksam"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Auer Witte Thiel Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
München ? Oktober 2013: Darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft Teile des Gemeinschaftseigentums videoüberwachen? Mit dieser Frage befasste sich der Bundesgerichtshof. Auer Witte Thiel zum Urteil: Es kommt auf die Umstände an, ist aber prinzipiell rechtens. Weitere Informationen werden auf dies
Auer Witte Thiel: Abtretungsvorrang bleibt auch bei Arbeitgeberwechsel wirksam ...
Gehaltsabtretungen gelten auch dann, wenn ein Schuldner seinen Arbeitgeber im Insolvenzverfahren wechselt oder das Dienstverhältnis erst während des Verfahrens eingeht. Entsprechend informiert Auer Witte Thiel über ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Abtretung künftiger Gehaltsansprüche
Auer Witte Thiel: Meinung der Mehrheit entscheidet über Rauchmelder-Installation ...
München ? September 2013: Mit der Frage, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Anbringung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen beschließen darf oder ob dies einen Eingriff ins Sondereigentum der Bewohner darstellt, befasste sich jüngst der Bundesgerichtshof. Auer Witte Thiel schildert die Mein
Weitere Mitteilungen von Auer Witte Thiel Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei Gesa Bendfeldt ...
Trotz Ausgleichsklausel bleibt Rückzahlungsanspruch grundsätzlich bestehen Rechtsgrundsatz Bei Vereinbarung einer Ausgleichsklausel bleibt der Anspruch des Arbeitgebers aus Arbeitgeberdarlehen regelmäßig bestehen. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.01.2011, Az.. 10 AZR 873/08). Sachverh
Filesharing kann teuer werden ...
Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 12.7.2011 (Az: 7 = 1310/11) entschieden, dass bereits derjenige gewerblich handelt, der lediglich ein einziges urheberrechtlich geschütztes Werk uneingeschränkt digital im Internet zum Download zur Verfügung stellt. Urheberrechtsschutz entsteht
BGH zu Schrottimmobilien: HypoVereinsbank unterliegt wegen Täuschung über erzielbare Miete ...
Bei dem den Beschluss zugrundeliegende Fall erwarb ein Ehepaar im Jahr 1993 eine Eigentumswohnung in Langerwehe bei Aachen für 190 000 DM. Diese Summe wurde mangels Eigenkapital vollständig von einer Rechtsvorgängerin der HypoVereinsbank finanziert. Das Anlageobjekt war völlig überteuert und
Die Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet ein weiteres Urteil gegen die Bonnfinanz AG ...
Sachverhalt: Der Kläger wollte für sein Alter Vorsorge treffen. Der damalige Berater der Bonnfinanz empfahl ihm daraufhin eine Beteiligung am Medico-Fonds Nr. 41. Der Kläger hatte eine längere Geschäftsbeziehung zu verschiedenen Beratern der Bonnfinanz AG. Wie so häufig, hat sich auch hie




