Bundessozialgericht entscheidet menschlich
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Bundessozialgericht entscheidet menschlich
Zur heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichtes bezüglich der Anrechnung von Geldgeschenken zu besonderen Anlässen an Kinder von ALG II-Beziehenden durch Verwandte erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:
Die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 23. August 2011 ist menschlich. Dass Kinder von ALG II-Beziehenden noch nicht einmal das Recht auf einen besonders schönen Moment in ihrem ans sich schwierigen Leben haben sollten, war wohl eine der unsäglichsten Entscheidungen, die Juristen in den letzten Jahren getroffen haben. Was in den Köpfen der Richter in den vorherigen Instanzen vorgegangen ist, bleibt mir ein Rätsel.
Dass Kinder sich nun Wünsche erfüllen dürfen, ohne dass ihre Eltern und Großeltern gesetzliche Regelungen umgehen müssen, war längst überfällig und ich gratuliere der couragierten Mutter zu ihrem Erfolg.
Das Bundessozialgericht hat eine gute Entscheidung getroffen ? wenn auch nach erster Sichtung aus formalen Gründen. Wichtig scheint mir die Schlussfolgerung, dass es durchaus sinnvoll ist, sich gegen beliebige Auslegungen von Gesetzen zur Wehr zu setzen.
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Datum: 23.08.2011 - 18:15 Uhr
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