Neue OZ: Kommentar zu Urteile / Hartz IV / Geldgeschenke
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Das hörte sich böse an: Jobcenter nimmt Omas Geschenke weg,
lautete eine der Schlagzeilen in dem Leipziger Fall, den das
Bundessozialgericht jetzt verhandelt hat. Wie gut, dass der
Gesetzgeber bereits Konsequenzen gezogen hat. Inzwischen gilt:
Geldgeschenke, die in einem gewissen Rahmen bleiben, werden nicht
mehr als Einkommen gewertet und schmälern demzufolge auch nicht den
Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen.
Der jahrelange juristische Streit um die Geburtstagsgeschenke
einer Großmutter sollte gleichwohl nicht einfach abgehakt werden. Er
verdeutlicht einmal mehr, auf welch schmalem Grat sich Gesetzgeber
und Sozialbehörden immer wieder bewegen müssen. Auf der einen Seite
drängen Steuer- und Beitragszahler auf Sparsamkeit. Auf der anderen
Seite steht das Grundrecht der Leistungsempfänger auf Gewährleistung
eines menschenwürdigen Existenzminimums, wie es das
Bundesverfassungsgericht definiert hat.
Was genau unter diesem Begriff zu verstehen ist, wird wohl ewig
umstritten bleiben. Zudem werden im Streit um Hartz IV weiter
Prozesswellen durch die Sozialgerichte schwappen. Eines aber steht
fest: Das Leben auf Hartz-IV-Niveau bleibt hart und voll von
Entbehrungen, auch wenn an manchen Stammtischen das Gegenteil
behauptet wird. Geldgeschenke, mit denen Kinder und Jugendliche sich
ausnahmsweise einmal einen Sonderwunsch erfüllen können, sollten
großzügig toleriert werden.
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Datum: 23.08.2011 - 22:00 Uhr
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