Glücksspielstaatsvertrag - GRÜNE erwarten europarechtskonforme Gestaltung von Landesregierung
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Glücksspielstaatsvertrag - GRÜNE erwarten europarechtskonforme Gestaltung von Landesregierung
"Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2010 war klar, dass die gesamte rechtliche Grundlage der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung aller Bereiche des Glückspiels vollkommen unzureichend ist. Jedem, der sich mit dem Thema beschäftig hat, müsste klar sein, dass wir kein Lotto-Monopol mit der Begründung der Suchtprävention aufrechterhalten können, ohne den Bereich des Automatenglückspiels zu regeln der ein viel höheres Suchtpotential hat. Man muss fast den Eindruck gewinnen, dass die Vorgaben des EuGHs absichtlich ignoriert wurden. Leider scheint unsere Landesregierung und ihre Regierungsfraktionen erst dann aufzuwachen, wenn mit einem Blauen Brief eine weitere Mahnung aus Brüssel bei uns ankommt."
Um eine durch den Glückspielstaatsvertrag offen gelassenen Lücken zu füllen, hatten DIE GRÜNEN im April dieses Jahres den Entwurf für ein Hessisches Spielhallengesetz vorgelegt. "Vielleicht trägt diese Aktuelle Stunde endlich dazu bei, eine offene Debatte zum Thema Glücksspiel zu führen. Wir GRÜNE halten eine Liberalisierung des Glücksspielmarkes für mögliche. Allerdings vermissen wir einen Vorschlag unserer Landesregierung zu dem Thema. Es ist kein Geheimnis, dass wir zur Zeit rund 215 Millionen Euro über das Lotto-Monopol einnehmen, die wir für die Förderung von Kultur, Soziales, Sport und Denkmalschutz ausgeben. Wir erwarten einen Vorschlag der Landesregierung, der zum europarechtskonform sein und zum anderen dafür sorgen muss, dass wir die Destinatäre weiter unterstützen können", fordert Frömmrich.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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Datum: 25.08.2011 - 10:15 Uhr
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