Geplante Novelle der Arzneimittel-Richtline:
Versorgung von rund 4 Mio. Hautpatienten gefährdet
Berlin, 16.04.2008
Die Kassenpatienten mussten aufgrund vermeintlicher Kostenreduzierung schon manch bittere Pille schlucken. Jetzt sollen Patienten mit Neurodermitis und Schuppenflechte sogar schon ihre Salben selbst mischen. Die über 4 Mio. betroffenen Kassenpatienten mit ohnehin hohem Leidensdruck haben Grund zur Sorge. Die Ärzteschaft sieht die Versorgungssicherheit gefährdet.
Der Kassenpatient würde demnach vor die Wahl gestellt, selbst in die Tasche zu greifen, die heilbringende Wirkstoffkombination eigenständig zu mischen oder auf so genannte Mono-Präparate auszuweichen. Das würde bedeuten, über 40 Jahre intensive Forschung zu ignorieren.
Auch das wissenschaftliche Komitee der europäischen Arzneimittelbehörde (CHMP) weist in seiner im Januar 2008 veröffentlichten Richtlinie für medizinische Produkte mit fixer Kombination auf den Vorteil von Kombinationspräparaten hin. So hat die Behörde neben der verbesserten Nutzen-Risiko-Relation gleichfalls die höhere Wirksamkeit und Verträglichkeit hervorgehoben. Denn gerade die stark anti-entzündlichen Eigenschaften haben insbesondere die Behandlung von Ekzemen auf eine ganz neue Grundlage gestellt. Die örtliche Behandlung mit kortisonhaltiger Salbe ist bis heute die erste Wahl bei Ekzemen, vorausgesetzt das Mischungsverhältnis zwischen Wirkstoff und Hilfssubstanz stimmt. Ansonsten kann es zu schweren Nebenwirkungen kommen – oder die Wirkungen heben sich einfach gegenseitig auf.
Die Ärzteschaft begegnet diesem Vorschlag des Bundesausschusses mit völligem Unverständnis. Sie fordert unisono das Streichen des entsprechenden Passus. „Die vorgesehenen Erstattungsausgrenzungen wären eine unzulässiges Beschneiden der dermatologisch erforderlichen Therapievielfalt, ein Missachten der Therapiestandards im Fachgebiet Dermatologie. Die Ausgrenzungen gingen eindeutig zu Lasten der Versorgungsqualität bei Patienten mit unterschiedlichsten entzündlichen Hauterkrankungen“, kommentiert Prof. Dr. Luger, Präsident der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft. „Das Vorhaben mit Wirtschaftlichkeit zu begründen ist nahezu grotesk und entbehrt jeglicher Grundlage.“
Die Folgekosten aufgrund unsachgemäßer Behandlungen würden die vermeintlichen Einsparungen bei weitem übertreffen. Zu diesem Schluss kommt auch ein vom DDG in Auftrag gegebenes Expertengutachten, in dem es weiter heißt, dass ein Erstattungsausschluss „medizinisch unbegründet und aus Versorgungssicht falsch“ sei.
Die Hoffnungen liegen nun auf dem Bundesministerium für Gesundheit, das die Gesetzes-Novelle in letzter Instanz noch kippen kann.
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Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft deutschsprachiger Dermatologinnen und Dermatologen. Die DDG wurde 1888 in Prag gegründet und hat heute ihren Sitz in Berlin. Die Ziele der DDG sind die Förderung der wissenschaftlichen und praktischen Dermatologie, Venerologie und Allergologie sowie ihrer Spezialgebiete.
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Datum: 15.04.2008 - 10:28 Uhr
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