Anwälte verpassen oft die Chancen eines Prozesskostenfinanzierers
Interessanter Weise sehen aber 60 Prozent der im Rahmen des Projektes befragten Anwälte einen Bedarf an Prozesskostenfinanzierungen. Doch nur ein Drittel von ihnen stellte bislang eine entsprechende Finanzierungsanfrage. Bei nur zehn Prozent kam es tatsächlich zu einer Zusammenarbeit. Der Grund für die große Spanne zwischen Bedarf und Umsetzung sei in den ungeeigneten Mandaten, die für eine Prozesskostenfinanzierung aus Anwaltssicht nicht in Frage kommen, zu suchen. Ein Indiz dafür, dass es immer noch Unklarheiten darüber gibt, welche Möglichkeiten sich durch einen Prozesskostenfinanzierer zusätzlich eröffnen. Um die nötige Aufklärung voranzutreiben, ist die Branche auf einem guten Weg. „Mittlerweile sind wir soweit, dass sich eine Rechtsprechung verfestigt, wonach ein Anwalt bei der umfassenden Beratung seines Mandanten auf die Möglichkeit der Prozessfinanzierung hinweisen muss“, so Dr. Franz Sußner, Direktor der Rechtsabteilung der ProzessGarant AG. Ein Verschweigen dieser Möglichkeit könnte sich als rechtlich relevanter, sogar einen Haftpflichtanspruch auslösender Beratungsfehler erweisen. Der Hinweis sollte in jedem Fall erfolgen, wenn aufgrund des hohen Prozessrisikos der erstrebten Rechtsverfolgung nicht nachgegangen werden kann bzw. der Mandant Bedenken über die Finanzierbarkeit äußert. Ohne diesen Hinweis verbauen sich Anwalt und Klient einen interessanten Weg, die bestehende Rechtsforderung durchzusetzen.
Anwälte, die Unternehmen vertreten, sollten auf die bilanziellen Vorteile hinweisen, die sich durch einen Prozessfinanzierer ergeben. So muss das Unternehmen weder Rückstellungen für Gerichtskosten noch Wertberichtigungen für einzuklagende Forderungen bilden. Die Erfolgswahrscheinlichkeit des Prozesses, die voraussichtliche Verfahrensdauer, die Qualität des Rechtsanwaltes, die Glaubwürdigkeit des Anspruchsinhabers und die Bonität des Anspruchsgegners sind unter anderen Kriterien, die die Prozess Garant AG vor einem Finanzierungsvertrag überprüft. Vor allem die Bonitätsfrage soll gewährleisten, dass nach dem Urteil genügend Haftungsmasse zur Vollstreckung vorhanden ist. Wichtig für den Anwalt: Die bekannten Risiken ohne Prozessfinanzierung erweitern sich um mögliche Haftungsansprüche seitens des Prozessfinanzierers, sollte diesem etwas verschwiegen bzw. falsch mitgeteilt worden sein.
Mandant und Anwalt stehen bei der Suche nach einem geeigneten Prozessfinanzierers vor Anbietern, die sich zielgruppen- und streitwertspezifisch spezialisiert haben. Die ProzessGarant AG fokussiert den Mittelstand und finanziert bereits ab einem Streitwert von 25.000 Euro. „Wir wollen neben Klein- und Mittelstandsunternehmen vor allem Privatleuten neue Möglichkeiten bei der Durchsetzung ihrer Forderungen eröffnen“, erklärt Dr. Franz Sußner als Leiter der Rechtsabteilung der ProzessGarant AG.
Bei anderen Anbietern ist dies aufgrund von deutlich höheren Mindestsummen bezüglich des Streitwerts gar nicht möglich. Dabei ist es genau das Geschäftsfeld der typischen Wechselfälle des täglichen Lebens, das nach Auswertung der Studie besonders geeignet ist, durch einen Prozesskostenfinanzierer abgedeckt zu werden. „Insofern ist die ProzessGarant AG bestens aufgestellt“, erklärt Dr. Franz Sußner. Weiterhin ist bei einigen Wettbewerbern nach der ersten Instanz Schluss. Solange die Rechtsmittel nicht offensichtlich aussichtslos sind, geht es bei der ProzessGarant AG durch alle Instanzen.
Die Vergrößerung des Marktes der Prozesskostenfinanzierer steht und fällt mit der gesellschaftlichen Akzeptanz. Die Schnittstelle zwischen Geld und Recht barg schon immer Schwierigkeiten. So kämpfen heute Prozessfinanzierer mit ähnlichen Anfangsschwierigkeiten wie seinerzeit die Rechtsschutzversicherung. Doch bei diesem Marktpotenzial wird die Anwaltschaft in naher Zukunft mit einem Prozessfinanzierer so selbstverständlich zusammenarbeiten wie heute schon mit den Rechtsschutzversicherern.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ProzessGarant AG ist eine Gesellschaft, die für den Erste ProzessGarant GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG über einen Geschäftsbesorgungsvertrag die Finanzierung ausgeführt hat. Beim Zweite ProzessGarant AG & Co. Prozesskostenfonds KG ist sie selbst die Komplementärin (Geschäftsführerin) der Fonds KG. Die Vorstände der ProzessGarant AG sind Frau Kristin Salomon und Herr Christian Sußner. Beide Vorstände sind Juristen. Herr Dr. Franz Sußner ist Direktor der Rechtsabteilung und hat seit über 30 Jahren gerichtliche Erfahrung. Er ist seit vielen Jahren in der Prozessfinanzierung tätig.
ProzessGarant AG
Ludwigstraße 12
95028 Hof
Tel: 09281 - 8600 - 790
Fax: 09281 - 8600 - 791
E-Mail: info(at)prozessgarant.de
Internet: www.prozessgarant.de
Datum: 16.04.2008 - 07:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 46973
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Oehme
Stadt:
Wiesbaden
Telefon: 06 11 - 174 59 70
Kategorie:
Finanzwesen
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