Arbeitsschutz: Arbeitgeber haben gesetzliche Sorgfaltspflicht / TÜV Rheinland bietet Zertifizierungen für Arbeitsschutz an / Bereits mehr als 1.500 Unternehmen zertifiziert
ID: 469939
Schutzkleidung an der Schlagmaschine oder ungenügende Sicherung beim
Fensterputzen - so mancher Arbeitgeber und Mitarbeiter nimmt es mit
dem Arbeitsschutz nicht so genau und spielt auf Risiko. Dabei ist der
Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, gegenüber seinen
Mitarbeitern eine bestimmte Sorgfaltspflicht einzuhalten. Kommt er
dieser nicht nach, handelt er fahrlässig und muss, wenn ein
Mitarbeiter einen Unfall hat, mit hohen Geld- oder sogar Haftstrafen
rechnen. "Damit es auf beiden Seiten gar nicht erst soweit kommt,
sollten sich Unternehmen nach bestimmten Arbeitsschutzkriterien
zertifizieren lassen", rät Gjergj Dojani von TÜV Rheinland. Er prüft
Firmen nach dem weltweit in über 80 Ländern anerkannten
Arbeitsschutzmanagementsystem "Occupational Health and Safety
Assessment Series", kurz OHSAS 18001. Eine Zertifizierung
verdeutlicht nach außen, dass ein Unternehmen Maßnahmen ergriffen
hat, um die vorgeschriebenen behördlichen Auflagen zu Arbeits- und
Gesundheitsschutz erfüllen zu können.
Doch damit während der Arbeit keine Unfälle passieren, ist auch
der Arbeitnehmer gefordert. Der Chef gibt gewisse Arbeitsschutzregeln
vor. Hält sich der Arbeitnehmer nicht daran, trägt er an einem
möglichen Unfall seinerseits selbst die Schuld. "Folgt ein
Arbeitnehmer etwa nicht der Anweisung, an der Schlagmaschine eine
Schutzbrille zu tragen, kann sein Arbeitgeber das von ihm einfordern
und ihn außerdem abmahnen", sagt Gjergj Dojani
Während sich OHSAS unter anderem für Unternehmen wie
Handelshäuser, Büros oder Verwaltungen eignet, wurde der Standard
"Sicherheits-Certifikat-Contraktoren", kurz SCC, ursprünglich für die
Mineralölindustrie entwickelt. "Dieser Standard wird heute auch von
technischen Dienstleistern auf Baustellen umgesetzt", erklärt Gjergj
Dojani. "Er sorgt für klare Strukturen und lässt bei der Einhaltung
des Arbeitsschutzes wenig Spielraum." Bisher hat TÜV Rheinland seit
2007 über 1500 Unternehmen nach OHSAS und SCC zertifiziert. Beide
Systeme haben eines gemeinsam: Sie helfen gewisse Risiken abzuwägen,
sie zu verringern und dadurch Arbeitsunfällen vorzubeugen. Wer mit
dem Gedanken spielt, sein Unternehmen nach einem dieser Systeme
zertifizieren zu lassen, kann vorher auf der Website
www.tuv.com/ohsas-check oder www.tuv.com/scc-check einen "Quick
Check" durchführen, um den aktuellen Stand seiner Firma in Sachen
Arbeitsschutz zu erfahren.
Pressekontakt:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.08.2011 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 469939
Anzahl Zeichen: 2980
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Köln
Kategorie:
Arbeit
Diese Pressemitteilung wurde bisher 159 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeitsschutz: Arbeitgeber haben gesetzliche Sorgfaltspflicht / TÜV Rheinland bietet Zertifizierungen für Arbeitsschutz an / Bereits mehr als 1.500 Unternehmen zertifiziert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
TÜV Rheinland AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).