ApolloMedia GmbH & Co. 4. Filmproduktion KG – weiterer Erfolg für Anleger!

ApolloMedia GmbH & Co. 4. Filmproduktion KG – weiterer Erfolg für Anleger!

ID: 470230

Landgericht Stendal verurteilt Beratungsgesellschaft zur Zahlung von € 43.968,75



(firmenpresse) - München, den 30.08.2011 - Mit Urteil vom 22.08.2011 hat das Landgericht Stendal einer von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Klagepartei Schadenersatz in Höhe von € 43.968,75 zugesprochen.

Der Anleger hatte aufgrund fehlerhafter Beratung durch eine Anlageberatungsgesellschaft eine Beteiligung an der ApolloMedia GmbH & Co. 4. Filmproduktion KG mit einer Beteiligungssumme in Höhe von € 30.000,00 erworben.

Gegenstand der Klage war die behauptete unterbliebene Aufklärung des Anlegers durch die beratende Gesellschaft über die mit dem Erwerb dieser Beteiligung einhergehenden Verlustrisiken.

Das Landgericht Stendal kam nach Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass der Anleger nicht ordnungsgemäß über das Risiko der fehlenden Fungibilität, also des Fehlens eines fungiblen Zweitmarktes, auf welchem die Beteiligung jederzeit veräußert werden kann, aufgeklärt worden war.

Dieser Beratungsfehler konnte, so das Landgericht Stendal zu Recht, auch nicht durch Übergabe des Emissionsprospektes am Tag der Zeichnung geheilt werden, weil dies zu spät ist. Dem Anleger, so das Landgericht Stendal, muss hinreichend Zeit eingeräumt werden, um den Prospekt auch lesen zu können.

Anleger, welche im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an Apollo – Medienfonds nicht ordnungsgemäß über die Risiken dieser Beteiligungen aufgeklärt wurden, sollten prüfen lassen, ob und inwieweit ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, erklärt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Sofern Anleger der Apollo-Fonds von ihrer beratenden Bank zudem nicht darüber aufgeklärt wurden, dass diese für die Empfehlung und den Beteiligungsabschluss eine Provision erhalten hat und wie hoch dieselbe war, bestehen auch gute Chancen, die Bank auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, so Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der den Anleger vertreten hat.

Die Schadensersatzansprüche sind in der Regel auch (noch!) nicht verjährt, weil die Verjährung erst beginnt, wenn der Anleger weiß, dass und in welcher Höhe die Bank eine Provision erhalten hat oder der Anleger falsch beraten wurde. „Die Höhe der Provision ergibt sich bei Apollo – Beteiligungen aber nicht aus dem Prospekt. Berater haben das Provisionsinteresse in aller Regel auch nicht offengelegt, weil sie vielfach selbst nicht wussten, in welcher Höhe die Bank eine Provision erhält. Bei Beteiligungszeichnungen vor dem 01.01.2002 ist aber zu beachten, dass Schadensersatzansprüche zum 31.12.2011 verjähren.



Anlegern der Apollo - Medienfonds ist daher nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der schon seit Jahren Apollo – Medienfondsanleger erfolgreich vertritt, anzuraten, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen.

Pressekontakt: Ra Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089 / 552 999 50, Fax: 089 / 552 999 90; Mail: Leitz@cllb.de; web: www.cllb.de
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Predigen Sie noch oder motivieren Sie schon? Fujitsu IT-Mittelstandsindex Juli 2011:  Mittelstand mit positiven Aussichten
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 30.08.2011 - 13:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 470230
Anzahl Zeichen: 3179

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Dr. Leitz
Stadt:

München


Telefon: 089 / 552 999 50

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 441 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ApolloMedia GmbH & Co. 4. Filmproduktion KG – weiterer Erfolg für Anleger! "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Vertrag über Online-Coaching nichtig ...

München, 15.07.2025. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Juni 2025 eine wegweisende Entscheidung zum Thema hochpreisige Online-Coachings getroffen. Der BGH stellte klar, dass die Coaching-Verträge in der Regel nichtig sind, wenn der Anbiet ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z