Neue OZ: Kommentar zu Soziales / Hartz IV
ID: 474372
Alles zurück auf Anfang? Muss das Verfassungsgericht noch einmal
über die Hartz-IV-Regelsätze entscheiden? Glaubt man dem Gutachten,
das der DGB jetzt vorgestellt hat, dann müssen die Regelsätze ein
weiteres Mal neu berechnet werden. Es wäre eine Blamage für den
Gesetzgeber. Immerhin gelten erst seit Anfang des Jahres neue
Regelungen. Und immer und immer wieder hat vor allem die
Arbeitsministerin versichert, damit seien die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Tatsächlich?
Die Karlsruher Richter haben im Februar 2010 nicht nur ein
Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums
definiert. Zugleich verlangten sie, die Leistungen müssten auf der
Grundlage schlüssiger Verfahren festgelegt werden. Es bestehen aber
berechtigte Zweifel, ob die Vergleichsgruppen, an denen sich der
Bedarf orientiert, fair definiert worden sind. Auch ist es alles
andere als schlüssig, wenn Kinder auf dem Land und in
strukturschwachen Gebieten beim Bildungspaket benachteiligt werden.
Erfreulich bleibt für die Hartz-IV-Bezieher immerhin die für
Anfang 2012 geplante weitere Aufstockung des Regelsatzes um zehn
Euro. Die Anhebung mag dem Einzelnen als Tropfen auf den heißen Stein
erscheinen, ist aber dennoch brisant. Denn prozentual steigen die
Hartz-IV-Leistungen damit um 2,74 Prozent. Die Rentner hatten sich
dagegen zur Mitte des Jahres mit einem Plus von knapp einem Prozent
begnügen müssen.
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Datum: 05.09.2011 - 22:00 Uhr
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