Riester-Förderung: Doppelnutzung möglich

Riester-Förderung: Doppelnutzung möglich

ID: 475894

Riester-Förderung: Doppelnutzung möglich



Riester-Förderung: Doppelnutzung möglichRiester-Förderung: Doppelnutzung möglich

(firmenpresse) - Der Abschluss eines Riester-Vertrages ist für viele Berufsanfänger eine lukrative Möglichkeit, ihr erstes Gehalt durch staatliche Zulagen beträchtlich aufzustocken. Was aber, wenn die Eltern ebenfalls bereits riestern und neben ihrer Grundzulage auch die Kinderzulage beantragen? Viele Riester-Sparer fürchten, dass dann die Kinderzulage verloren geht. "Keineswegs, es ist durchaus möglich, dass ein Elternteil die Kinderzulage bekommt und das Kind selbst die Grundzulage", räumt Marcus Weismantel, Vorsorge-Experte der Bausparkasse Schwäbisch Hall, mit einem populären Irrglauben auf.

"Bei der Riester-Förderung wird jede Person einzeln betrachtet. Entscheidend für die Kinderzulage ist die Kindergeldberechtigung. Und die endet nicht automatisch damit, dass der Nachwuchs volljährig wird oder eine Berufsausbildung beginnt", erläutert Weismantel die Rechtslage. Allerdings wird das Einkommen des Kindes angerechnet. Wird die Freigrenze von 8.004 Euro im Jahr überschritten, erlischt der Anspruch auf Kindergeld. "Tatsächlich kann das Kind aber bis zu rund 11.000 Euro verdienen, da noch die Sozialversicherungsbeiträge und die Werbungskostenpauschale dazukommen", so Weismantel: "Die meisten Berufsstarter liegen mit ihrem Ausbildungsgehalt darunter."



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist mit 6,7 Mio. Kunden die größte Bausparkasse in Deutschland. Die rund 7.000 Mitarbeiter des Unternehmens arbeiten eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv und zählt dort 3,4 Mio. Kunden.



PresseKontakt / Agentur:

NBB Kommunikation GmbH
Reinhold Unger
Ridlerstraße 33
80339 München
unger(at)nbbkommunikation.de
089/389896-16
http://www.nbbkommunikation.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Zukunftsperspektiven für Thüringens Städte und Gemeinden Bausparvertrag: Bis zu 4,00 % Guthabenzins sind drin
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 08.09.2011 - 13:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 475894
Anzahl Zeichen: 1331

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Marcus Weismantel
Stadt:

Schwäbisch Hall


Telefon: 0791/46-3674

Kategorie:

Haus & Garten


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 293 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Riester-Förderung: Doppelnutzung möglich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bausparkasse Schwäbisch Hall (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bausparkasse Schwäbisch Hall


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z