UKS auf dem Vormarsch
Konzept zur Verringerung der Bankenabhängigkeit stößt bei Unternehmen auf großes Interesse
"Eine Möglichkeit ist, dass die Unternehmen keine Beiträge mehr zur Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter an irgendwelche Versicherungsgesellschaften überweisen, sondern Zuwendungen an die eigene Stiftung leisten - die Wertschöpfung bleibt damit im Zugriffsbereich des Unternehmers als Stifter. Die UKS wird zum Profitcenter und übernimmt die Funktion der unternehmenseigenen Bank auch mit der Möglichkeit, dem Unternehmen ein Darlehen zu gewähren. Auf diese Weise verschafft die eigene Stiftung dem Unternehmen Liquidität und verringert letztendlich die Abhängigkeit von den Banken bzw. sorgt für ein besseres Rating und Ranking. Darüber hinaus baut sich für den Unternehmer eine eigene Altersversorgung auf. Zusätzlich kann er mit einer persönlichen Stiftung (also auch ohne bAV-Fokusierung) noch mehr erreichen: Ob Familienstiftung, Unternehmensträger-Stiftung oder die gemeinnützige Stiftung, wenn er sein Vermögen vor dem "Zugriff von Dritten" schützen, die Bereiche "Erbschaft, Testament, und Nachfolge" besser regeln, oder das existierende Unternehmen in eine "neue Dimension" bringen möchte, dann ermöglicht es ihm die eigene Stiftung!", erklärt Thomas Grandt, Vorstandsvorsitzender der bAV STIFTUNG.
"Die UKS ist als soziale Einrichtung eine steuerbefreite rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgung gewährt. Aus diesen Merkmalen resultieren zahlreiche Vorteile für das Unternehmen, für die Mitarbeiter und für den Unternehmer persönlich. So wird das Vermögen auf die UKS ausgelagert und es erfolgt keine Aktivierung des Vermögens in der Bilanz. Es sind somit keine Versorgungspflichten in der Firmenbilanz zu passivieren und keine Pensionsrückstellungen zu machen. Auf diese Weise werden auch Bilanzprobleme durch Aktivierung der Rückstellungen für die Pensionszusagen vermieden. Da die UKS über ein eigenes, vom Arbeitgeber abgetrenntes Sondervermögen verfügt, genießt sie zudem Insolvenzschutz", erklärt Steuerberater Roland Franz, geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner.
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Datum: 08.09.2011 - 15:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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