Neues Heimgesetz - GRÜNE: Unvollständig, unsystematisch und unübersichtlich
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Neues Heimgesetz - GRÜNE: Unvollständig, unsystematisch und unübersichtlich
Weiterhin sei erheblich zweifelhaft, ob Altenwohnheime, Seniorenresidenzen und Einrichtungen der Behindertenhilfe, die keine Pflegeeinrichtungen seien, vom Geltungsbereich des Gesetzes umfasst seien. "Wenn die stationären Behinderteneinrichtungen außen vor bleiben, aber das betreute Wohnen in Wohngemeinschaften soll überwacht werden, stellt das die Verhältnisse komplett auf den Kopf. Die Einrichtungen, die schon von den Pflegekassen und dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) umfangreich überprüft werden, sollen jetzt auch von der Heimaufsicht kontrolliert werden. Aber die Einrichtungen, die der Überwachung durch diesen Dienst nicht unterliegen, weil sie keine Pflegeeinrichtungen sind, blieben auch von der Heimaufsicht unbehelligt", so der Abgeordnete.
Bei der heutigen Anhörung sei von den Sachverständigen auf zahlreiche Unzulänglichkeiten des Entwurfs hingewiesen worden. Schon die Bezeichnung des Gesetzes als "Gesetz für Betreuungs- und Pflegeleistungen" sei komplett irreführend, weil es weder um gesetzliche Betreuung noch um Pflegeleistungen, sondern nur um den institutionellen Rahmen dieser Leistungen gehe. Auch ansonsten sei klar geworden, dass der Entwurf von CDU und FDP außer schönen Worten wenig Substanz zu bieten habe. Der Entwurf der SPD-Fraktion werde dagegen als wesentlich systematischer und logischer bewertet, als derjenige der Koalition. "Ich habe erhebliche Zweifel, ob CDU und FDP aus ihrem Entwurf durch Änderungen noch etwas Vernünftiges machen können. Am besten wäre es, ihn zurückziehen", meint Jürgens.
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Datum: 08.09.2011 - 17:15 Uhr
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