Haushaltshilfen aus Osteuropa – worauf Sie achten sollten
In Deutschland werden rund 1,5 Millionen Pflegebedürftige zu Hause gepflegt. Dies geschieht häufig mit Hilfe von osteuropäischen Betreuungskräften. Um dabei nicht in die illegale Schwarzarbeit zu rutschen, müssen einige Punkte beachtet werden.
Denn die Entsendung ist nur dann legal, wenn die Betreuungskraft der Familie ein sogenanntes A1-Dokument (früher E101) vorlegen kann. Dieses Dokument bescheinigt, dass die Betreuungskraft im Heimatland ordnungsgemäß sozialversichert ist. Um ein solches Dokument zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss das entsendende Unternehmen den Großteil seines Umsatzes im Heimatland erwirtschaften. Zum anderen muss das Unternehmen seine Mitarbeiter primär im Heimatland beschäftigen und eine Vor- und Weiterbeschäftigung der entsendeten Mitarbeiter im Heimatland sicher stellen. Ob das bei Unternehmen – zum Beispiel aus Polen – die primär Betreuungskräfte nach Deutschland entsenden, der Fall ist, bleibt mehr als fraglich.
Darüber hinaus kann eine Entsendung auch häufig eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung sein. Zum Beispiel dann, wenn die Betreuungskraft direkt von der Familie Weisungen erhält. Arbeitnehmerüberlassung ist jedoch nur dann erlaubt, wenn das Unternehmen über eine entsprechende Zulassung in Deutschland verfügt. Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt. Um wirklich sicher zu gehen, sollte sich die Familie bei der Beschäftigung einer entsendeten Betreuungskraft also entweder eine aktuelle A1-Bescheinigung oder die Zulassung zur Arbeitnehmerüberlassung vorlegen lassen.
Auch sollte die Frage geklärt werden, ob die Betreuungskraft für die Familie überwiegend grundpflegerische Tätigkeiten erbringen muss, denn dann muss ihr der deutsche Mindestlohn bezahlt werden. Viele Firmen, die ihre Mitarbeiter entsenden, zahlen den deutschen Mindestlohn dennoch nicht. Dies kann rechtliche Konsequenzen auslösen.
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Datum: 08.09.2011 - 17:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 476364
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Freigabedatum: 08.09.2011
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