Wichtige gesetzliche Änderungen ab 2012 in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge
Das kommende Jahr wartet mit einigen gravierenden gesetzlichen Änderungen auf, die die private und betriebliche Altersvorsorge betreffen. Wer frühzeitig handelt, kann sich noch in diesem Jahr Vorteile sichern.
Ebenfalls zum 1. Januar 2012 greift die Absenkung des über die gesamte Vertragslaufzeit garantierten Mindestzinssatzes für Lebens- und Rentenversicherungen von aktuell 2,25 Prozent auf dann 1,75 Prozent. Der auf den ersten Blick marginale Unterschied kann beim Vergleich zwischen einem vor und nach dem Stichtag abgeschlossenen Vertrag im Ernstfall eine um 15 Prozent höhere garantierte Rente für das in 2011 abgeschlossene Altersvorsorgeprodukt bedeuten. Dabei ist es unerheblich, ob die gewählte Vertragsart staatlich gefördert wird oder nicht.
Spätestens zum 21. Dezember 2012 müssen zudem geschlechtsneutrale Unisex-Tarife für alle Versicherungen eingeführt werden. So müssen Frauen und Männern, entgegen der bisherigen Praxis, beispielsweise bei privaten Rentenversicherungen gleiche Tarife und somit gleiche Rentenhöhen angeboten werden, wenn die geschlechtsunabhängigen Voraussetzungen der Antragsteller übereinstimmen. Dies hat rein praktisch zur Folge, dass sich die durchschnittliche Rentenleistung für Männer bei Neuverträgen durch die Umstellung der Risikokalkulation um bis zu 10 Prozent verringern kann.
„Sparer und insbesondere Männer, die sich noch in diesem Jahr für den Abschluss eines privaten Altersvorsorgeprodukts entscheiden, können sich die aktuell noch günstigeren Konditionen langfristig sichern“, rät der Geschäftsführer der JuMaFinanz UG, Marco Otterbein.
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Datum: 09.09.2011 - 10:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 476691
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Ansprechpartner: Stefan Göbel
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Kategorie:
Finanzwesen
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