Steinbach: In der Türkei ist Religionsfreiheit nach wie vor nicht gewährleistet
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gegenüber einer Nachrichtenagentur bestätigt, dass die katholische
Kirche nicht in die jüngst von der Regierung beschlossene
Rückerstattung enteigneter Eigentümer einbezogen ist. Dazu erklärt
die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erika Steinbach:
"Es wird immer deutlicher, dass die Verordnung, nach der
nicht-muslimische religiöse Minderheiten zahlreiche Immobilien und
Grundstücke vom türkischen Staat zurückerhalten sollen, nicht auf die
katholische Kirche und weitere Religionsgemeinschaften in der Türkei
angewendet werden wird.
Die ungleiche Behandlung von religiösen Minderheiten ist nicht mit
der Religionsfreiheit vereinbar. Es wird daher erneut deutlich, dass
in der Türkei bis zum heutigen Tag Religionsfreiheit nicht
gewährleistet wird.
Da der katholischen Kirche, wie anderen Religionsgemeinschafen
auch, die rechtliche Stellung in der Türkei fehlt und sie vom Gesetz
als ausländische Rechtsperson betrachtet wird, hat sie keine
Möglichkeiten Eigentum zurückzufordern. Religionsfreiheit sieht
anders aus."
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Datum: 09.09.2011 - 10:55 Uhr
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