Ecovis Managergehalt
Managervergütung über starke Aufsichtsräte regeln
„SPD-Vorschlag ist der falsche Weg“
Berlin, 29. April 2008 – Überzogenen Gehältern von Managern durch eine Änderung des Steuerrechts entgegen zu wirken, hält das Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen Ecovis nicht für einen erfolgversprechenden Ansatz. Erheblich wirkungsvoller sei es, stattdessen die auf 50 Prozent begrenzte steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufsichtsrats- und Beiratsvergütungen aufzustocken. „Ein starker Aufsichtsrat oder Beirat wird im Rahmen seiner Überwachungsfunktion schon im langfristigen Interesse des Unternehmens dafür sorgen, dass es bei den Gehältern von Vorständen oder Geschäftsführern nicht zu Wildwuchs kommt“, erläutert Larsen Lüngen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis. Die Regelung der Bezüge ihrer Führungskräfte solle den Unternehmen selbst überlassen bleiben. Allerdings müssten qualifiziert und kompetent besetzte unternehmensinterne Kontrollgremien ihre Aufsichtspflicht verstärkt auch in punkto angemessener Managergehälter wahrnehmen. Ecovis plädiert darum für einen vollumfänglichen steuerlichen Betriebsausgabenabzug der Bezüge von Aufsichtsräten und Beiräten.
Den entschieden besseren Weg, um Managergehälter im Rahmen zu halten, sieht der Ecovis-Experte in einer Stärkung der Rechte und Pflichten von Kontrollgremien wie Aufsichtsräten und Beiräten. „Dazu müsste der Gesetzgeber die steuerliche Abzugsfähigkeit der Aufsichtsrats- und Beiratsvergütung vollumfänglich zulassen“, fordert Lüngen. Die Unternehmenskontrolleure stünden voll in der Verantwortung und müssten ständig höheren Anforderungen genügen, was auch die sich verschärfende Gesetzgebung und Rechtsprechung auf diesem Gebiet zeigt.
Ein qualifizierter, verantwortungsvoller Aufsichtsrat wird die Vergütung von Vorständen oder Geschäftsführern nicht aus dem Blickwinkel kurzfristiger Gewinnsteigerungen behandeln, sondern unter dem langfristigen Aspekt der Unternehmenssicherung sehen.
Der vollumfängliche Betriebsausgabenabzug von Aufsichtsratsvergütungen sollte deshalb nach Ansicht von Ecovis gepaart werden mit weiteren Maßnahmen, die das Verantwortungsbewusstsein von Unternehmensführern fördern. Dazu zählen für den Ecovis-Experten beispielsweise eine Haftpflichtversicherungspflicht von Aufsichtsräten, härtere Nachhaftungsregelungen für Vorstände und Aufsichtsräte sowie ein besserer institutioneller und steuerlicher Rahmen für vom Stakeholder-Value abhängige Vergütungskomponenten im Management. „Damit kommt man dem Ziel, Wildwuchs bei den Managervergütungen einzuschränken, eher näher als durch planloses Schwingen der Steuerkeule“, ergänzt Lüngen.
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Über Ecovis
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 120 Büros in Deutschland sowie den über 30 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 2.000 Mitarbeiter. Rund 300 Berufsträger (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte), die Gesellschafter- bzw. Partnerstatus haben, stehen den Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Gemeinsam mit den Back-Office Beratern und Mitarbeitern ist Ecovis in der Lage, eine persönliche Beratungsleistung auf höchstem Qualitätsniveau zu liefern. Weiter unterstützt werden die Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit durch Qualitätsstandards (Checklisten, Arbeitstools und Intranet). Die ECOVIS Akademie AG ist darüber hinaus Garant für eine fundierte Ausbildung und eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung.
Ulf Hausmann
Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin
Tel.: 030 – 310008-54, Fax: 030 – 310008-56
E-Mail: ulf.hausmann(at)ecovis.com www.ecovis.com
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Datum: 29.04.2008 - 15:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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